Ärztliches Attest vom Arzt im Ruhestand?
Mein Freund war 20 Jahre bei einem Arzt in Behandlung. Dieser ist vor einiger Zeit in den Ruhestand gegangen. Jetzt benötigt mein Freund ein ärztliches Attest von seinem ehemaligen Arzt über eine Behandlung, die dieser Arzt damals durchgeführt hat. Ist der Arzt verpflichtet, dieses Attest, natürlich gegen Bezahlung, auszustellen? Dass ein Arzt im Ruhestand weiterhin Atteste ausstellen darf, weiß mein Freund bereits. Die Frage ist, MUSS dieser das auf Verlangen des ehemaligen Patienten auch, da er diesen lange behandelt hat.
5 Antworten
Die Frage ist, MUSS dieser das auf Verlangen des ehemaligen Patienten auch, da er diesen lange behandelt hat.
Definitiv nicht, allerdings kann der Freun um Weiterleitung der bisherigen Patientenakte an den jetzigen behandelnden Allgemeinmediziner bitten.
Müssen tut er nicht. Im Zweifel ist es der nachfolgende Arzt.
Hallo Herbi267,
ein Attest muss der Arzt deines Freundes nicht ausstellen, aber er muss deinem Freund Einsicht in seine Patientenakte gewähren bzw. ihm eine Kopie davon überlassen:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 630g Einsichtnahme in die Patientenakte
(1) Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, ihn betreffende Patientenakte zu gewähren…
(2) Der Patient kann auch elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen. Er hat dem Behandelnden die entstandenen Kosten zu erstatten.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__630g.html
Der Arzt hat eine Dokumentationspflicht. Alle Diagnosen, Befunde, Behandlungen,… werden in der Patientenakte festgehalten.
Der Arzt hat auch eine Aufbewahrungspflicht für Patientenakten. In den meisten Fällen ist das ein Zeitraum von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung.
§ 10 BO Dokumentationspflicht
.....
(3) Ärztliche Aufzeichnungen sind für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften eine längere Aufbewahrungspflicht besteht.
(4) Nach Aufgabe der ärztlichen Praxis hat der Arzt seine ärztlichen Aufzeichnungen und Untersuchungsbefunde gemäß Absatz 3 aufzubewahren oder dafür Sorge zu tragen, dass sie in gehörige Obhut gegeben werden.
Der Arzt, dem bei einer Praxisaufgabe oder Praxisübergabe ärztliche Aufzeichnungen über Patienten in Obhut gegeben werden, muss diese Aufzeichnungen unter Verschluss halten und darf sie nur mit Einwilligung des Patienten einsehen oder weitergeben.
https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/MBO_08_20112.pdf
Dein Freund kann seine Patientenakte seinem neuen Arzt zur Verfügung stellen und sich von diesem dann ein Attest ausstellen lassen.
VG Emelina
Der Arzt wird sich nicht an den Vorgang erinnern und hat bei der Praxisschließung bestimmt alle Unterlagen vernichtet.
Der Arzt wird sich nicht an den Vorgang erinnern
Er muss sich auch nicht "erinnern", denn jeder Arzt hat eine Dokumentationspflicht (Patientenakte).
...hat bei der Praxisschließung bestimmt alle Unterlagen vernichtet.
Das darf er nicht, denn er hat eine Aufbewahrungspflicht. In aller Regel sind das 10 Jahre, auch wenn er seine Arztpraxis mittlerweile schon aufgegeben hat.
Nachzulesen: § 10 Absatz 3 und 4 der Berufsordnung für die Ärzte.
Nein! Muss er nicht!
Ist er im Ruhestand, ist er, wie das Wort schon sagt, nicht mehr in der Praxis tätig.
Er ruht.
Wie schon geschrieben, kann er seinen Nachfolger darum bitte, das Attest auszustellen.
Danke für die vielen guten Hinweise.
Der jetzige Arzt meines Freundes will aber kein Attest ausstellen. Er meint, er müsse sich selbst erst in die alte Patientenakte einarbeiten und hätte dafür keine Zeit.
Der Nachfolger des alten Arztes will auch kein Attest ausstellen, da er meinen Freund als Patienten nicht kennt.
Wir fragen uns daher: