Ich bin seit längerer Zeit krankgeschrieben. Gemäß Diagnoseschlüssel wegen einer depressiven Episode, Unwohlsein und Ermüdung und befinde mich derzeit auch in psychologischer Behandlung. Nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalte ich Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von ca. 70% des Bruttolohns. Zur Absicherung der Differenz habe ich vor Jahren mal eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat mich zur Nachuntersuchung zu einem Facharzt für innere Medizin geschickt. Anschließend teilt mir die Versicherung mit, dass ich gemäß Ergebnis des Internisten nicht völlig arbeitsunfähig bin und man deswegen keine Zahlung leistet. Wenn ich widersprechen möchte, könnte ich ein Gegengutachten von einem neutralen Facharzt für innere Medizin erstellen lassen. MEINE FRAGE: Wie kann ein Facharzt für innere Medizin bei einer Krankschreibung wegen einer psychologischen Erkrankung eine Aussage zur Arbeitsunfähigkeit treffen? Welcher Internist würde denn dazu ein Gegengutachten erstellen?