Kann ein Internist eine Krankschreibung wegen einer depressiven Episode/psychologischer Krankheit in Frage stellen?
Ich bin seit längerer Zeit krankgeschrieben. Gemäß Diagnoseschlüssel wegen einer depressiven Episode, Unwohlsein und Ermüdung und befinde mich derzeit auch in psychologischer Behandlung. Nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber erhalte ich Krankengeld von der Krankenkasse in Höhe von ca. 70% des Bruttolohns. Zur Absicherung der Differenz habe ich vor Jahren mal eine Krankenzusatzversicherung abgeschlossen. Die Versicherung hat mich zur Nachuntersuchung zu einem Facharzt für innere Medizin geschickt. Anschließend teilt mir die Versicherung mit, dass ich gemäß Ergebnis des Internisten nicht völlig arbeitsunfähig bin und man deswegen keine Zahlung leistet. Wenn ich widersprechen möchte, könnte ich ein Gegengutachten von einem neutralen Facharzt für innere Medizin erstellen lassen. MEINE FRAGE: Wie kann ein Facharzt für innere Medizin bei einer Krankschreibung wegen einer psychologischen Erkrankung eine Aussage zur Arbeitsunfähigkeit treffen? Welcher Internist würde denn dazu ein Gegengutachten erstellen?
4 Antworten
Hallo,
ich würde bei der gesetzlichen Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung nach einem Internisten fragen, der auch selber Psychotherapie anbietet.
Am besten auch hier Tipps einholen:
patientenberatung.de
Falls es weiter Probleme gibt, kann man auch diese Stelle einschalten:
pkv-ombudsmann.de
Gruß
RHW
(Kommentar zu meiner Antwort aus techn. Gründen leider nicht möglich, daher 2. Antwort als Ergänzung der 1.):
Die Definition von Arbeitsunfähigkeit (AU) ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) oft sehr unterschiedlich. In der GKV ist AU dann gegeben, wenn man seine Tätigkeit nicht komplett (wenn nur stundenweise Tätigkeit möglich ist, besteht AU) ausüben kann (AU-RL). In der PKV ist AU immer im jeweiligen Tarif definiert. Sehr oft besteht danach AU nur, wenn man seine Tätigkeit gar nicht ausüben kann. Wenn z.B. der Dachdeckermeister noch 1 Stunde Abrechnungen und Stundenzettel machen kann, ist er nach dieser Definition nicht au (in der GKV aber schon).
Am besten die Definition im abgeschlossenen Tarif genau durchlesen.
Das ist leider ganz normal, sowie Versicherungen zahlen sollen, schicken sie den Versicherungsnehmer erstmal zu einem von ihnen bestellten Gutachter. Such Dir einen Internisten Deines Vertrauens und lasse ein Gegengutachten machen, frag aber vorher, was das kostet. So ein Gutachten bezahlt Dir niemand. Ich kann Dir sagen, warum Du zu einem Internisten sollst und nicht zu einem Psychologen. Sowie ein Internist keine körperlichen Auswirkungen feststellen kann, bist Du arbeitsfähig. Viel Glück. lg Gerda
Ich finde es ja verständlich, dass die Versicherung eine zweite Meinung einholen möchte, bevor sie zahlt. Würde ich nicht anders machen.
Aber gemäß Wikipedia beschäftigt sich ein Internist bzw. die innere Medizin mit den verschiedenen inneren Organen, dem Immunsystem, Infektionskrankheiten usw. Mein Körper ist soweit ich das beurteilen kann in Ordnung. Dies hat ja offensichtlich der Arzt des Versicherers auch bestätigt. Ich gehe davon aus, dass jeder andere Internist den ich wegen eines Gegengutachtens befrage das gleiche feststellt, nämlich das ich körperlich fit bin. Ich bin ja aber wegen einer psychologischen Erkrankung krankgeschrieben. Müsste der Versicherer dann nicht den Rat eines Psychologen hinzuziehen?
Wenn mein Haus durch ein Feuer zerstört wird, wird der Versicherer ja auch keinen Sachverständigen für Kfz-Schäden, sondern einen Gebäudesachverständigen hinzuziehen.
Ein Psychologe ist kein Arzt, nur ein Arzt kann dich in der Regel Krankschreiben.
Anders sieht es aus beim Psychiater .. Das sind Ärzte die dich logischerweise Krankschreiben können ..
Also wer hat dich nun Krank geschrieben? Nen Psychologe oder nen Psychiater?
Ggf. legt die Krankenkasse keinen Wert auf die Aussage des Psychologen da er ja im gegensatz zum Internisten kein Arzt ist?