Im Prinzip gelten alle Behandler zu denen man von sich aus geht als befangen, auch Psychotherapeuten, da ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis besteht und diese im Sinne der Patienten antworten. Er hat aber recht darin, dass es sehr hilfreich ist, die Psychotherapeuten mit anzugeben. Hausärzte und Neurologen kennen sich in der Diagnostik psychischer Störungen nicht so gut aus, wenn sie nicht über zusätzliche Qualifikationen diesbezüglich verfügen. Außerdem kann seitens des Gutachters argumentiert werden beim Rentenantrag, dass der Patient noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, wenn er bei psychischen Problemen noch keine Psychotherapie gemacht hat, also ihm mangelnde Mitwirkung unterstellen. Der Psychotherapeut kann das von vornherein entkräften und zB schreiben dass aufgrund der Chronifizierung der Symptome auch mit einer Psychotherapie die Symptome nicht so weit zu beheben sind, dass die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt wird. Und das kann ein Hausarzt/Neurologe eben nicht beurteilen.
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