Psychotherapie und Erwerbsminderungsrente.
Ich bin schon seit Jahren beim einem bestimmten Neurologen und meiner Hausärztin wegen Psychischer Probleme in Behandlung. Vor kurzem habe ich Erwerbsminderungsrente beantragt und diese zwei Ärzte mit in den Antrag geschrieben. Bin seit 2 Monaten bei einem neuen Psychotherapeuten. Habe ihm von dem Antrag erzählt. Er fragte mich, ob ich ihn als Referenzarzt genannt hätte. Ich sagte Nein, sondern meine längjährige genannten Ärzte. Daraufhin erzählte er mir, daß er unbedingt genannt werden sollte, da die Stellungnahme eines Psychotherapeuten besonders wichtig sei, denn er kenne den Patienten am besten. (Er kennt mich erst 2 Monate!) Er sagte, daß Hausärzte und Neurologen keine Gutachten erstellen können und daß die Stellungnahme meist Gefälligkeitsschreiben seien. Hingegen die eines Psychotherapeuten fundiert sei. Neurologen und Psychater kennen sich nur mit Medikamente aus, meinte er. ......Ich bin nun etwas irritiert, denn ich kann das so nicht glauben und glaube daß der Psychotherapeut sich nur wichtig machen will. Wer kann hierzu Stellung nehmen, ob ein Psychater bzw. Neurologe und ein Hausarzt ebenfalls kompetent genug sind um glaubhafte Stellungnahmen der Rentenversicherung zu liefern? Wer hat Erfahrung?
1 Antwort
Im Prinzip gelten alle Behandler zu denen man von sich aus geht als befangen, auch Psychotherapeuten, da ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis besteht und diese im Sinne der Patienten antworten. Er hat aber recht darin, dass es sehr hilfreich ist, die Psychotherapeuten mit anzugeben. Hausärzte und Neurologen kennen sich in der Diagnostik psychischer Störungen nicht so gut aus, wenn sie nicht über zusätzliche Qualifikationen diesbezüglich verfügen. Außerdem kann seitens des Gutachters argumentiert werden beim Rentenantrag, dass der Patient noch nicht alle Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft hat, wenn er bei psychischen Problemen noch keine Psychotherapie gemacht hat, also ihm mangelnde Mitwirkung unterstellen. Der Psychotherapeut kann das von vornherein entkräften und zB schreiben dass aufgrund der Chronifizierung der Symptome auch mit einer Psychotherapie die Symptome nicht so weit zu beheben sind, dass die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt wird. Und das kann ein Hausarzt/Neurologe eben nicht beurteilen.