Die Regelbehandlungszeit richtet sich nach der Verordneten Leistung. Die Krankenkasse vergütet eine Krankengymnastik für 15 bis 20 Minuten. Jede Minute länger, auch Anmeldung, Termine machen, an - und auskleiden, geht auf Kosten des Physiotherapeuten. Eine Massage wird mit 15 Minuten vergütet, eine Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage mit 25 bis 35 Minuten. Manuelle Lymphdrainage wird sogar minutengenau auf dem Rezept angegeben, je nach Diagnose 30 - 45 - oder sogar 60 Minuten. Unterschiede zu den Behandlungszeiten liegen tatsächlich in der zeitlichen Planung der Physiopraxis. Bezahlt wird nur die Vorgabe durch die Krankenkasse, egal ob der Therapeut sich für die Behandlung wie hier z .B. gefragt, bei der KG 15 oder 30 Minuten Zeit nimmt. Für den ärztlich geforderten Therapiebericht erhält der Therapeut anschließend die Vergütung von 56 Cent, welches seit neuem nicht mal mehr die Portokosten deckt.

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