Hallo Patient71,

Mein Vorschreiber hat Recht, Sie sollten Fachärzte konsultieren und all Ihre Erkrankungen dokumentieren lassen. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen Änderungsantrag zur Höherstufung stellen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Versorgungsamt im Antrag all Ihre Erkrankungen mit und unterschreiben Sie im Änderungsantrag die Einwilligungserklärung, die das Amt berechtig bei all den von Ihnen angegebenen Ärzten, Unterlagen eingesehen werden können. Das Amt zahlt hierfür den Ärzten einen Festbetrag, so dass Sire keine Kosten hierfür haben.

Ja, die höchste Bewertung Ihrer gesamten Erkrankungen ergeben Ihre GdB. Wichtig hierzu ist aber der Spielraum den das Amt, bzw. die für das Amt arbeitende niedergelassenen Ärzte haben. Sehen Sie doch bitte einmal unter dem Link www. anhaltspunkte.de/2008 nach, hier können Sie selbst die Spielräume des Amtes ersehen. Fügen Sie dem Änderungsantrag ein Begleitschreiben bei und dokumentieren so Ihre Lage. Schreiben Sie dort vor allem hinein, welche Strecke Sie gehen können , bis Sie stehen bleiben und rasten müssen. Dies sagt schon viel über Ihren Krankenzustand aus. Insbesondere bei der Beantragung von Merkzeichen wie " G " - " aG " - " H " und " B ".. Geben Sie mit Ihr Asthma bronchiales an und schreien Sie dem Amt ab Sie beim einem Treppenaufgang in ein anderes Stock stehen bleiben müssen. Auch schwere Depressionen schränken das Zurücklegen längerer Strecken stark ein. Dokumentieren Sie, ob Sie beim Zustand starke Depressionen im Haus bleiben müssen oder gar die Wohnung verdunkeln müssen.

Je ausführlicher Sie den Begleitbrief schreiben, je genauer ist die Nachfrage bei den Sie behandelnden Ärzten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verfolgung Ihres Zieles.

Mit freundlichen Grüßen

Klausgerd

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Hallo,

Ich kann meinen beiden Vorschreiben weitgehend Recht geben, die Bewertung in die GdB liegt da nur bei 20 - 40 %. Allerdings können Sie sich unter www.Anhaltspunkte.de/2008 selbst über die Möglichkeiten informieren. Wir als Betreuer nutzen diese Plattform nicht nur für die Schwerbehinderung, sondern auch für die Begutachtungen, die die Pflegekassen durch den MDK durchführen lässt. Das sind dann die Richtlinien, an die wir uns für unsere zu Betreuenden halten können. Je umfangreicher ich mich in diese Seiten eingearbeitet hatte um so weniger konnten mir die MDK - Mitarbeiter einen vom Pferd erzählen.

Viel Spaß bei der Bewältigung dieser umfangreichen aber sehr hilfreichen seiten

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Hallo schanny,

ich kann der voreingestellten Antwort nur zustimmen, die Bestimmung einer GdB / MDE erfolgt durch die Antragstellung einer GdB bzw MDE an das zuständige Versorgungsamt bzw. in manchen Bundesländern an das Amt für soziale Angelegenheiten. Legen Sie hierbei am besten keine medinischen Berichte bei, sondern erteilen Sie dem Versorgungsamt eine Entbindungserklärung für die beteiligten Ärzte bei, ( Entbindungserklärung kann unter www.hilfe-fuer-behinderte-dz.de kostenlos heruntergeladen werden ). Dann werden die Ärzte auf Kosten des Versorgungsamtes um entsprechende Unterlagen angeschrieben. So kann man sicher sein, dass die Unterlagen aktuell sind.

Die Einstufung zur GdB wird dann automatisch erfolgen. Als Grundlage dient hierfür die Liste auf Ahaltspunkte.de/Anhaltspunkte.2008, in dieser können Sie selbst Ihre Behinderung bewerten bzw. erkennen. Führen Sie dabei im Erstantrag alle Ihre Erkrankungen auf, da die höchste GdB für alle Krankheiten dient, also nicht mehr wie vor Jahren zusammen gerechnet wird. Die Tabelle der Bewertung bei Wirbelsäulenleiden von 0 - 100 %, also nichts was pauschalisiert werden kann.

Bei einer Versteifung der Wirbelsäule kann z. B. kann u.U. auch die Häufigkeit der Erneuerung des eingesetzten Metall´s mit bewertet werden. In zwei meiner aktuellen Fälle muss das Metall alle vier Jahre erneuert werden, da es sich durch die Körperhaltung verändert und somit einen Metallbruch herbeiführen könnte. Gebem Sie hierzu auch den Namen Ihrer Erkrankung in die Suchabfrage Ihres Browsers, hierüber findet sich im Internet sicherlich noch mehrere Angaben.

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