Hallo,

Ich möchte den Ärzten nicht ins Handwerk pfuschen aber mir scheint, dass man bei der Arthroskopie nichts schlimmes gefunden hat. So scheint mir auch die Maßnahme der Behandlungsart einsichtig . Eine Anschlussheilbehandlung entfällt dann auch. 

Was Sie tun können, ist Ihren Hausarzt zu bitten, Ihrer Frau eine befristete Pflege zu bescheinigen und das Sie so in den Genuss einer täglichen Hilfe bekommen ( Verhinderungspflege  befristet ). Dies macht natürlich nicht Ihren Einsatz für Ihre Frau wett, Sie werden allerdings bei der Körperpflege Ihrer Frau weites gehend entlastet. Diese vorüber gehende Pflege wird nicht von der Pflegekasse sondern von Ihrer Krankenkasse übernommen. 

Interessant wäre für Sie allerdings die Antwort ; " Was ist bei der Arthroskopie meiner Frau herausgekommen ? Wurde die Knochendichte dabei geprüft und was ist dabei heraus gekommen ? Liegt bei Ihrer Frau evt. eine Osteoporose ( postmenopausale Osteoporose ) vor ?  Diese ist dann nicht heilbar aber verbesserbar, was nicht heißt ; danach werden Operationen für den Patienten einfacher. Lassen Sie Ihren Hausarzt doch mal in der Klinik anfragen, ob eine Knochendichte gemessen wurde und was dabei heraus gekommen ist. Man kann diese Dichte im Krankenhaus prüfen lassen, kostet etwa 35,00 € gegenüber den niedergelassenen mit 70,00 €. 

Stellen Sie auf jeden Fall bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrade, diese haben hierfür einen Vordruck. Mit einem Pflegegrad haben Sie die Möglichkeit einen Pflegedienst z. B. für Morgens zu holen und zu bezahlen ( müssen allerdings noch etwas drauf legen - Ausbildungsbeihilfe und Beschaffung von Betriebsmittel ), ist aber weitestgehend hilfreich. Für diese 125,00 € monatlich, können Sie eine Betreuungshilfe holen, am besten aus Ihrem  Umfeld. 

Sollte sich bei einer Untersuchung der Knochendichte herausstellen oder gestellt haben, dass Ihre Frau Osteoporose hat, ist dies auch linderbar, fragen Sie dazu Ihren Hausarzt  nach Natriumalendronat X 3 H/2O. Diese wird einmal in der Woche eingenommen, man darf sich nur eine gute halbe Stunde danach nicht setzen oder hinlegen.

Ihnen und Ihrer Frau wünsche ich eine schnelle Besserung nach der Arthroskopie und das sie bald wieder auf den Beinen ist 

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Hallo, Ich habe in den Jahren als Ehrenamtlicher Betreuer viele Pflegedienst kennen gelernt, von den Polnischen Pflegediensten ist mir einer ganz besonders aufgefallen. Die sechswöchige Wechselschicht kam bei den zu Pflegenden sehr gut an, so bleiben nur zwei Menschen im Haus, an die sich der zu Pflegende gewöhnen muss. Geleitet wird der Pflegedienst von Kandel aus. Hier der Name dieses polnischen Pflegedienstes " Pflegedienst Seniocare " Tel. 07275/9886680. Ich hoffe, Sie können damit etwas anfangen

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Hallo Patient71,

Mein Vorschreiber hat Recht, Sie sollten Fachärzte konsultieren und all Ihre Erkrankungen dokumentieren lassen. Wichtig ist allerdings, dass Sie einen Änderungsantrag zur Höherstufung stellen. Teilen Sie dabei dem zuständigen Versorgungsamt im Antrag all Ihre Erkrankungen mit und unterschreiben Sie im Änderungsantrag die Einwilligungserklärung, die das Amt berechtig bei all den von Ihnen angegebenen Ärzten, Unterlagen eingesehen werden können. Das Amt zahlt hierfür den Ärzten einen Festbetrag, so dass Sire keine Kosten hierfür haben.

Ja, die höchste Bewertung Ihrer gesamten Erkrankungen ergeben Ihre GdB. Wichtig hierzu ist aber der Spielraum den das Amt, bzw. die für das Amt arbeitende niedergelassenen Ärzte haben. Sehen Sie doch bitte einmal unter dem Link www. anhaltspunkte.de/2008 nach, hier können Sie selbst die Spielräume des Amtes ersehen. Fügen Sie dem Änderungsantrag ein Begleitschreiben bei und dokumentieren so Ihre Lage. Schreiben Sie dort vor allem hinein, welche Strecke Sie gehen können , bis Sie stehen bleiben und rasten müssen. Dies sagt schon viel über Ihren Krankenzustand aus. Insbesondere bei der Beantragung von Merkzeichen wie " G " - " aG " - " H " und " B ".. Geben Sie mit Ihr Asthma bronchiales an und schreien Sie dem Amt ab Sie beim einem Treppenaufgang in ein anderes Stock stehen bleiben müssen. Auch schwere Depressionen schränken das Zurücklegen längerer Strecken stark ein. Dokumentieren Sie, ob Sie beim Zustand starke Depressionen im Haus bleiben müssen oder gar die Wohnung verdunkeln müssen.

Je ausführlicher Sie den Begleitbrief schreiben, je genauer ist die Nachfrage bei den Sie behandelnden Ärzten.

Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verfolgung Ihres Zieles.

Mit freundlichen Grüßen

Klausgerd

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Hallo Smail,

Ich kann Ihnen nur zu diesem Schritt raten und eine pol. Fachkraft anvertrauen. In meiner Tätigkeit als Sozialbetreuer habe ich einige Erfahrungen damit gemacht, und bin hell auf begeistert. Ersten ist die Betreuung nicht auf wenige Minuten wie bei einem Pflegedienst zusammen geschrumpft, zum zweiten haben Sie immer jemanden, der auch besonnen arbeitet, wenn es mal zu einem momentanen gesundheitlichen Zwischenfall kommt. Meine Erfahrungen in dieser Hinsicht haben mich nur Staunen lassen können. Was Sie allerdings berücksichtigen müssen, dass Sie sich an zwei Kräfte gewöhnen müssen. Die hiesigen wechseln alle sechs Wochen, dann fährt die Eine zu Ihrer Familie und die Zweite kommt. Dieser Wechsel findet dann alle sechs Wochen ab. Zu beachten ist unter anderem auch, dass die Damen jeweils die Zugkarte nach Hause und wieder zurück von Ihnen gezahlt werden muss, außerdem müssen Sie für die Mahlzeit der Kraft sorgen. Die hiesigen Kräfte kochen aber auch, reinigen die Wohnung und kümmern sich auch um den Einkauf. Bislang sind hier keine Schwierigkeiten aufgetreten. Hier in Rheinland Pfalz sitzt dieser Pflegedienst in 56626 Andernach und ich kann Ihn nur empfehlen. Habe Sie den und lassen Sie sich für wenig Geld richtig pflegen, nicht nur Sie werden dankend diese Hilfe annehmen, auch die pflegenden Damen werden es Ihnen danken, die meist Familie in Polen haben und so diese mit ihren Löhnen unterstützen. Ich würde mir wünschen, es gäbe das auch von deutschen Pflegediensten.

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Hallo,

Ich kann meinen beiden Vorschreiben weitgehend Recht geben, die Bewertung in die GdB liegt da nur bei 20 - 40 %. Allerdings können Sie sich unter www.Anhaltspunkte.de/2008 selbst über die Möglichkeiten informieren. Wir als Betreuer nutzen diese Plattform nicht nur für die Schwerbehinderung, sondern auch für die Begutachtungen, die die Pflegekassen durch den MDK durchführen lässt. Das sind dann die Richtlinien, an die wir uns für unsere zu Betreuenden halten können. Je umfangreicher ich mich in diese Seiten eingearbeitet hatte um so weniger konnten mir die MDK - Mitarbeiter einen vom Pferd erzählen.

Viel Spaß bei der Bewältigung dieser umfangreichen aber sehr hilfreichen seiten

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Hallo schanny,

ich kann der voreingestellten Antwort nur zustimmen, die Bestimmung einer GdB / MDE erfolgt durch die Antragstellung einer GdB bzw MDE an das zuständige Versorgungsamt bzw. in manchen Bundesländern an das Amt für soziale Angelegenheiten. Legen Sie hierbei am besten keine medinischen Berichte bei, sondern erteilen Sie dem Versorgungsamt eine Entbindungserklärung für die beteiligten Ärzte bei, ( Entbindungserklärung kann unter www.hilfe-fuer-behinderte-dz.de kostenlos heruntergeladen werden ). Dann werden die Ärzte auf Kosten des Versorgungsamtes um entsprechende Unterlagen angeschrieben. So kann man sicher sein, dass die Unterlagen aktuell sind.

Die Einstufung zur GdB wird dann automatisch erfolgen. Als Grundlage dient hierfür die Liste auf Ahaltspunkte.de/Anhaltspunkte.2008, in dieser können Sie selbst Ihre Behinderung bewerten bzw. erkennen. Führen Sie dabei im Erstantrag alle Ihre Erkrankungen auf, da die höchste GdB für alle Krankheiten dient, also nicht mehr wie vor Jahren zusammen gerechnet wird. Die Tabelle der Bewertung bei Wirbelsäulenleiden von 0 - 100 %, also nichts was pauschalisiert werden kann.

Bei einer Versteifung der Wirbelsäule kann z. B. kann u.U. auch die Häufigkeit der Erneuerung des eingesetzten Metall´s mit bewertet werden. In zwei meiner aktuellen Fälle muss das Metall alle vier Jahre erneuert werden, da es sich durch die Körperhaltung verändert und somit einen Metallbruch herbeiführen könnte. Gebem Sie hierzu auch den Namen Ihrer Erkrankung in die Suchabfrage Ihres Browsers, hierüber findet sich im Internet sicherlich noch mehrere Angaben.

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