Eine Verordnung im Privatpatientenbereich über 45 Minuten Manuelle Lymphdrainage wird auf 40 Minuten gekürzt. Gesamtschaden durch die Kürzung bei 10 Behandlungen sind 50 Minuten. Der unterschriebene Behandlungsvertrag hat die Kürzungen nicht erwähnt. Ist das eine -Abrechnungsunkorrektheit? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Unkorrektheit der Praxis anzugehen? Meldung an die Beihilfe und Krankenkasse? Wie kann ich mich als Privatpatient dagegen wehren. Kann ich die Behandlung sofort abbrechen, obwohl ich einen Vertrag über 10 Behandlungen unterschrieben habe, ohne über die Zeitkürzungen der verordneten Zeit informiert worden zu sein?