Ist eine Kürzung einer per Verordnung vorgegebenen Behandlungszeit durch einen Physiotherapeuten zulässig?
Eine Verordnung im Privatpatientenbereich über 45 Minuten Manuelle Lymphdrainage wird auf 40 Minuten gekürzt. Gesamtschaden durch die Kürzung bei 10 Behandlungen sind 50 Minuten. Der unterschriebene Behandlungsvertrag hat die Kürzungen nicht erwähnt. Ist das eine -Abrechnungsunkorrektheit? Welche Möglichkeiten gibt es, diese Unkorrektheit der Praxis anzugehen? Meldung an die Beihilfe und Krankenkasse? Wie kann ich mich als Privatpatient dagegen wehren. Kann ich die Behandlung sofort abbrechen, obwohl ich einen Vertrag über 10 Behandlungen unterschrieben habe, ohne über die Zeitkürzungen der verordneten Zeit informiert worden zu sein?
2 Antworten
Hallo, schwieriges Thema! Natürlich kannst Du es in der Praxis, beim Physiotherapeuten oder dem Chef der Praxis, ansprechen!
Es könnte allerdings sein, dass die Stimmung dann verdorben ist.
Abbrechen kannst Du die Behandlung jederzeit, wenn Du vor der nächstfolgenden Behandlung rechtzeitig Bescheid sagst, also im besten Fall mindestens 48 Stunden.
Guten Morgen, die Aussage, 40 Minuten Behandlung +5 Minuten Dokumentation ist zumindest „handelsüblich“!
Ob es korrekt ist, darüber lässt sich sicher streiten.
Ich bekomme seit 4 Jahren Physiotherapie, Privatrezepte, bei 3 verschiedenen Institutionen. Von den 30 Minuten, die mir per Verordnung zustehen, bekomme ich an allen 3 Stellen, ca. 25 Minuten Behandlung.
Ich bekomme seit Jahren Manuelle Therapie, kombiniert mit Einmal-Naturmoorpackung. Der Physiotherapeut hält sich an die vorgeschriebene Zeit. Allerdings wurden die Sätze vor geraumer Zeit erheblich in der Erstattung angehoben - berechtigt. Die Frage ist, ob die Erstattung von 36 € für die Moorpackung richtig angesetzt ist. Das möge jeder selber bewerten. Ich habe mir etliche Packungen und einen Wärmeträger selber gekauft. Pro Moorpackung habe ich 80 Cent gezahlt.
Es handelt sich 1. um ein Privatrezept und 2. bitte selber recherchieren!
Es ist für den Bereich "Manuelle Lyphdrainage " vorgegeben, dass die Behandlungszeit nur aus medizinischen Gründen gekürzt werden darf.
Auch ich bin privat versichert, habe seit 4 Jahren die verschiedensten Therapien verordnet bekommen!
Nie, wirklich nie, hatte ich die volle Zeit an reiner Therapie! Fängt schon mit dem Gang in den Behandlungsraum an, dazu kommt das aus- und anziehen. Fehlen schon mal mindestens 3-4 Minuten! Das gehört zu der Behandlung!
Käme nicht auf die Idee, mich darüber zu beschweren!
Ich bin der Meinung, dass es durch die, unter anderem, oben genannten Situationen, nicht zu einer Kürzung der Behandlungszeit kommt!
Ich bin schon der Meinung, dass das alles, was Sie angeführt haben, in 35 Minuten passiert ist, und nicht innerhalb von 45 Minuten. Das ist sicherlich eine unkorrekte Handhabung, für das Gesamtpaket 35 Minuten einzuplanen.
Das lässt sich dazu finden!
Danke! Ich hasse Unkorrektheiten von Ärzten oder Heipraktikern in der Abrechnung und lasse die nicht durchgehen.
Nach einem nochmaligen Telefonat mit der Praxis wurde mir mitgeteilt 40 Minuten plus 5 Minuten Doku. Das ist unkorrekt, denn eine Kürzung darf nur aus medizinischen Gründen in der aktuellen Behandlung erfolgen. Das machte ich im Telefonat deutlich. Man gab mir zu verstehen, dass ich jederzeit die anderen Behandlungen streichen könne. Darauf gab ich zu verstehen, dass ich jederzeit dann bereit bin, die Sache in einer öffentlichen Bewertung z. B. Jameda darzustellen. Gleichzeitig habe ich meinen aktuell behandelnden Physiothetapeuten in Manueller Therapie, der Urlaub hatte, kontaktiert und nachgefragt, ob er mir zwei Behandlungstermine für Manuelle Lymphdrainage pro Woche einrichten kann. Das ist für ihn natürlich auch schwierig, da die Praxis nur von ihm und seiner Frau betreut wird.
Die Praxis, die eine mehr profitorientierte Haltung als patientenorientierte Haltung vertritt, wurde von mir auf die augenblickliche Missstimmung hingewiesen. Ich weiß nicht, ob die deeskalierend - wie ich es auch gelernt habe - können. Leider bin ich aktuell nach einer OP auf sofortige Behandlungen angewiesen. Schön ist anders.
Vielleicht hat hier jemand noch eine andere Idee.