Hallo, GerhardR! Die Verfärbung des Zahnfleisches ist eine optische Täuschung. Tatsächlich handelt es sich um eine Verfärbung der Zahnwurzel, die durch den an dieser Stelle dünnen Knochen und das Zahnfleisch hindurchscheint. Das kommt bei Zähnen, die erst wurzelbehandelt wurden, nachdem der Nerv abgestorben und verfault ist, recht häufig vor. Mit dieser Verfärbung wirst Du leben müssen, solange der Zahn Dir erhalten bleibt.

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Bei Krankmeldung zur Freundin nach XYZ fahren erlaubt?

Folgendes Problem:

Ein Mitarbeiter wollte übers Wochenende zu seiner Freundin nach XYZ fahren, dies wurde von mir (AG) abgelehnt, da bereits 2 Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen sind. Der Mitarbeiter wurde daraufhin telefonisch informiert (am Mittwoch), am gestrigen Abend um 18 Uhr im Büro zu sein. Dies bestätigte er mir am Telefon. Gestern Abend tauchte der Mitarbeiter nicht im Büro auf und war telefonisch ebenfalls nicht erreichbar. Sein Anrufbeantworter (geht sonst nach 4x klingeln ran) war ausgeschaltet (Telefon klingelte unendlich). Um 22 Uhr sah ich dann, dass der Mitarbeiter um 16:30 Uhr eine EMail auf die falsche (bzw. nicht für ihn relevante) EMail-Adresse mit den Worten "Ich muss mich Krank melden" geschrieben hat. Da um 16 Uhr die Bürozeiten enden, konnte also keiner von der EMail wissen, da die Computer bereits heruntergefahren waren. Bin demnach zufällig auf die EMail gestoßen. Trotzdem war der Mitarbeiter auch nach 22 Uhr, nicht Zuhause erreichbar. Da wie oben bereits erwähnt, der Mitarbeiter eigentlich zu seiner Freundin nach XYZ wollte, gehe ich davon aus, dass er dies nun auch getan hat. -

Ist es dem Mitarbeiter erlaubt, während er Krank ist, in eine andere Stadt zu fahren, um seine Freundin zu besuchen (unterstelle ich ihm jetzt mal) / sich zu erholen (muss ich wohl hinzufügen) ???

BtW: Er hat nicht geschrieben wieso er Krank ist und was er hat. Eine AU liegt momentan ebenfalls noch nicht vor. Kann also nicht genau sagen, was er hat.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Gruß Sam

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Sehr interessante Frage.

Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.

Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.) Weitere Info: http://krankgeschrieben.com/

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