Bei Krankmeldung zur Freundin nach XYZ fahren erlaubt?
Folgendes Problem:
Ein Mitarbeiter wollte übers Wochenende zu seiner Freundin nach XYZ fahren, dies wurde von mir (AG) abgelehnt, da bereits 2 Mitarbeiter krankheitsbedingt ausgefallen sind. Der Mitarbeiter wurde daraufhin telefonisch informiert (am Mittwoch), am gestrigen Abend um 18 Uhr im Büro zu sein. Dies bestätigte er mir am Telefon. Gestern Abend tauchte der Mitarbeiter nicht im Büro auf und war telefonisch ebenfalls nicht erreichbar. Sein Anrufbeantworter (geht sonst nach 4x klingeln ran) war ausgeschaltet (Telefon klingelte unendlich). Um 22 Uhr sah ich dann, dass der Mitarbeiter um 16:30 Uhr eine EMail auf die falsche (bzw. nicht für ihn relevante) EMail-Adresse mit den Worten "Ich muss mich Krank melden" geschrieben hat. Da um 16 Uhr die Bürozeiten enden, konnte also keiner von der EMail wissen, da die Computer bereits heruntergefahren waren. Bin demnach zufällig auf die EMail gestoßen. Trotzdem war der Mitarbeiter auch nach 22 Uhr, nicht Zuhause erreichbar. Da wie oben bereits erwähnt, der Mitarbeiter eigentlich zu seiner Freundin nach XYZ wollte, gehe ich davon aus, dass er dies nun auch getan hat. -
Ist es dem Mitarbeiter erlaubt, während er Krank ist, in eine andere Stadt zu fahren, um seine Freundin zu besuchen (unterstelle ich ihm jetzt mal) / sich zu erholen (muss ich wohl hinzufügen) ???
BtW: Er hat nicht geschrieben wieso er Krank ist und was er hat. Eine AU liegt momentan ebenfalls noch nicht vor. Kann also nicht genau sagen, was er hat.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten. Gruß Sam
5 Antworten
Ich bin der Ansicht, dass diese Frage in ein Forum für Arbeitsrecht gehört, denn die erwähnte unbekannte (evtl.) Krankheit ist hier nur der Anlass für eine rechtliche Frage.
Außerdem verstehe ich nicht, wieso der MA um 18°°Uhr in die Firma kommen soll, wenn bereits um 16°°Uhr die Rechner runtergefahren werden wegen Feierabend, es sei denn, er ist der Nachtwächter.
Ansonsten kann man ja wohl "dran fühlen", was die Absicht des MA ist. Es nachzuweisen ist die andere Sache, besonders wenn der Arzt mitspielt und "Faulitis" diagnostiziert.
Nichts für Ungut aber in Zeiten von Hartz 4 wäre es schon deutlich mehr als fahrlässig sich hin und wieder so gegen Wochenende ein paar freie Tage zu gönnen. Kein Arbeitgeber ist so dumm und bemerkt das nicht
Selbst Schwerstbehinderten kann man heute nach einem kurzen Gespräch mit dem Integrationsamt kündigen, wenn sie durch fünf tage Zusatzurlaub zu teuer...! . Die Allerwenigsten haben einen sicheren Arbeitsplatz in einem Amt odgl. Im Gegenteil es gibt chronisch Kranke die sich mit Medikamenten voll stopfen weil sie wissen, dieses Jahr noch zwei Tage krank und das war es ..Kündigung.
Mein letzter Arbeitgeber hat mir die Kündigung nach einem unverschuldeten .... Arbeitsunfall direkt in die Klinik gebracht. Aber er war so fair und hat zumindest die 40 Überstunden der letzten zwei Wochen bezahlt.
Es hat mir (Elektro...) nichts genutzt das der Fremdarbeitgeber verklagt worden ist wegen grober Fahrlässigkeit und auch seine Haftpflicht zahlen musste!
Also bitte nicht alle über einen Kamm scheren wie bei H4 wo manche Frau froh wäre wenn sie einen Kitaplatz hätte für ihr Kind und nicht H4 beantragen müsste.
Man kann auch als Schwerbehinderter einmal den Versuch machen nach einem Unfall wenn man so ca. 40 J. ist eine neue Arbeitsstelle zu finden. Da gewinnt man eher dreimal im Lotto. Jetzt wo die Arbeitnehmer aus Südeuropa .....
Ein Bewerbungsgespräch in einem Pflegeheim ein Arbeitnehmer (schwerbehindert) fragt wegen einer Stelle nach im Büro - Arbeitgeber die Stelle im Büro ist daran gebunden das sie auch in der Pflege mitarbeiten vor allem Sonntag- Feiertag. Es gibt 12 Tage Jahresurlaub (Vollzeitstelle).
Nun der Arbeitnehmer hatte keine Faulitis odgl. sondern konnte das nicht auf Grund seiner Schwerbehinderung!
@Stephan du hast natürlich recht und ich denke es ist in @Winherbys Sinn wenn ich schreibe das dieses "Geplänkel" nicht ganz ernst gemeint war (siehe ;-) ). Aber in diesem Fall war es doch eindeutig, wer nicht frei bekommt meldet sich krank, das glaubt ihm kein Mensch.
Da der Mittarbeiter, schon angefragt hat ob er frei nehmen kann, wird der Arbeitgeber jetzt davon ausgehen, das er die Krankheit nur vortäuscht. Hoffentlich geht das gut, denn wenn man es nachweisen kann, kann er fristlos gekündigt werden.
Na nun woll´n wir´s aber nicht übertreiben. Aber eine fette Abmahnung ist dieses Verhalten wert.
Es muss eine Krankmeldung, ein Krankenschein vorliegen. Der Krankheitsgrund ist unerheblich. Ob der Kranke wegfahren kann entscheidet der Arzt, je nach Krankheitsursache. Ich würde ihn trotzdem zu einer Aussprache bitten und ihm klar machen, dass die Art seiner Krankmeldung unangemessen war und dem Betrieb Schaden zugefügt hat. Verweise ihn das nächste Mal auf die betrieblichen Bestimmungen, wie Krankheit zu melden ist.
Da würde ich doch sagen - im Zweifel für den Angeklagten! Da keiner genau weiss was passiert ist, bis der Mitarbeiter es dir erzählt, schlage ich folgende Geschichte vor: der Mitarbeiter hat bemerkt, dass er sich schlecht fühlt und eine Krankheit ausbrütet. Er hat eine mail geschickt - ich muss mich krank melden - und ist zum Arzt gegangen. Dort musste er lange warten und hat deshalb sein Handy ausgeschaltet (er will nicht unhöflich sein - Ruhe im Wartezimmer) danach hat er sich etwas aus der Apotheke geholt und sich hingelegt um so schnell wie möglich wieder gesund und arbeitsfähig zu sein - er wollte das ganze Wochenende durcharbeiten und dafür fit sein. Er ist eingeschlafen und konnte das Telefon nicht hören. So war es! ;)
Sehr interessante Frage.
Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das gesetzlich vorgesehene Nachweismittel, mit dem der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer nachweist. Einer solchen Bescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu.
Bestreitet der Arbeitgeber trotz der vorgelegten ordnungsgemäß erteilten ärztlichen Bescheinigung die Arbeitsunfähigkeit, muss er Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen und dadurch den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern (BAG, Urteil v. 19.2.1997, 5 AZR 83/96, NZA 1997, 652.) Weitere Info: http://krankgeschrieben.com/
Liebe/r MarkusS1986,
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Viele Grüße,
Emily vom gesundheitsfrage.net-Support
Faulitis ;-)) Diese Diagnose wird gar nicht so selten gestellt.