Derzeit besuche ich eine 11. Klasse in Schleswig Holstein und bin im Unterricht schon desöfteren durch Abwesenheit aufgefallen. Da ich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht immer zur Schule kann, bekomme ich vermutlich bald eine Attespflicht. Allerdings bin ich in psychologischer Behandlung und habe dementsprechend auch ein psychologisches gutachten erhalten. Meine Frage lautet nun ob das gutachten, im Falle einer Attespflicht, reichen wird um mich vom Unterricht zu befreien. Und falls ja gilt selbiges auch an Klausur- und Prüfungstagen?