Antwort
Ich (Sicherheitsdienst) sehe da keinen Grund es zu verbieten. Aber Vorsicht Dein(e) Vorgesetzte(n) haben, in der annahme das du dir damit einen Vorteil verschaffen willst, durchaus das recht es zu verbieten, sogar mit Staatlichen mitteln es zu unterbinden (Polizei/Staatsanwaltschaft). Deshalb dem Chef zumindest Bescheid geben und sollte eine Absicht erkennbar werden das eine Bevorzugung stattfinden könnte entsprechenden Rat einholen.
Verbieten kann man es Dir meiner Erfahrung nach allerdings nicht. Wie in vielen fällen ist aber Vorsicht immer noch besser als nachsicht
Zugegeben mein Job zwingt mich dazu erst das negative zu sehen, deshalb auch diese Info meinerseits
Alles gute