Zu deiner ersten Frage: Das kommt auf den Tarif an. Zu deiner zweiten Frage: Sehr wahrscheinlich nicht. Bereits bekannte Behandlunsgbedarfe sind in der Regel ausgeschlossen. Es gibt glaube ich eine Ausnahme die kostet dann aber n Haufen Geld. Noch etwas anderes ist es mit den Wartezeiten bis überhaupt etwas bezahlt wird:
"Durch die Wartezeit wollen Versicherungen verhindern, dass Patienten erst kurz bevor eine Behandlung ansteht, eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Wer beispielsweise längere Zeit nicht beim Zahnarzt war, könnte die Fragen nach notwendigen, angeratenen bzw. beabsichtigten Behandlungen verneinen und ohne Wartezeit direkt nach Vertragsbeginn Leistungen in Anspruch nehmen. Würde der Versicherte nun seine gesamten Behandlungsmaßnahmen durchführen und die Versicherung zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wieder kündigen, so hätte er hohe Leistungen zu einem minimalen Preis erhalten." http://www.zahnzusatzversicherung-tests.de/zahnzusatz-ohne-wartezeit/