Ist es rechtens, wenn auf meiner Rechnung, die ich von einem Abrechnungsunternehmen, das der Arzt beauftragt hat und von dem ich die Datenschutzvereinbarungen nicht kenne, die m.E. sogar falschen Diagnosen aufgelistet bekomme?

Schließlich geht es hier um Angaben, die mit der DSGVO besonders geschützt werden und die ein Inkasso-Unternehmen einfach so mitgeteilt bekommt und auch noch durch die Gegend schickt. Um die Rechnung nach GoÄ ordnungsgemäß zu erstellen, sind Diagnosen nicht notwendig.