Wozu benötigt die AOK meine Unterschrift im Antwortbogen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Meine Daten sind bereits bekannt und haben sich nicht geändert. Wozu muss ich diesen nochmals bestätigen? Meine Mitwirkung ist nach §60 SGB erforderlich, komm ich dieser auch ohne Unterschrift nach? Mir geht es um den unzuverlässigen Datenschutz. Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (z.B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).
Muss ich den Antwortbogen (eGK) von der AOK Unterschreiben?
Krankenkasse,
AOK