Muss ich den Antwortbogen (eGK) von der AOK Unterschreiben?
Wozu benötigt die AOK meine Unterschrift im Antwortbogen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Meine Daten sind bereits bekannt und haben sich nicht geändert. Wozu muss ich diesen nochmals bestätigen? Meine Mitwirkung ist nach §60 SGB erforderlich, komm ich dieser auch ohne Unterschrift nach? Mir geht es um den unzuverlässigen Datenschutz. Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (z.B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).
2 Antworten
Vorsichtig mit deiner Unterschrift. Hier wird es erklärt. (https://t.me/derwahrsagerwissenbewegt/657)
by (Unterschrift) A. R.
(by oder i. A. ist das gleiche) Unterschrift (A. R. = autorisierter Repräsentant)
Bei Unterschrift braucht der Name nicht lesbar sein. Seht euch bitte das Video an, da wird noch der Unterschied zwischen Mensch vs, natürliche Person vs und juristische Person vs erklärt.
Wende dich mit der Frage an eine Rechtsberatung. Sicher ist, dass man dich nicht zum gläsernen Menschen machen will.
Und ist das dann richtig? Es geben Sachen, da wollen Krankenkassen ihre Interessen durchsetzen. Bei Zweifel soll er lieber bei einer Verbraucherstelle mal anfragen, die geben unabhängig den richtigen Hinweis. Mit den Zusatzversicherungen weißt du nicht, wer das Interesse hat. Ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, oder ob man am Ende über eine Kannregel keine Versicherung mehr günstig abschließen kann. In dieser Hinsicht sind wir auch sehr misstrauisch. Diese Sachen regelt bei uns unser Rechtsbeistand in meinem Haus wohnend. Wenn unterschrieben werden muss und mein heutiger Vormund es sagt, dann wird es gemacht. Drei mal war es nicht notwendig.
Wieso nicht einfach bei der Krankenkasse nachfragen?
(und im "Kleingedruckten" des Antwortbogens sind die Datenschutzbestimmungen ausführlich aufgeführt, ggf. mit Hinweisen, wo man weitere Infos erhalten kann)