Wie ist das denn jetzt genau? Habe mittlerweile "herausgefunden", dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer Einsicht in die Krankenakte "fordern" kann, allerdings muss der Arbeitgeber dies ja nicht bewilligen und es ist völlig legitim dies abzulehnen. Wenn man aber einwilligt, entbindet man den Arzt ja von der Schweigepflicht, ist das richtig? Hat der Arbeitgeber nun Einsicht in die komplette Krankenakte oder entscheidet der Arzt nach eigenem ermessen was der Arbeitgeber wissen sollte? Oder kann der Arbeitgeber nur nach gezielten Sachen fragen, ohne tatsächlich Einsicht zu haben, und kriegt dann nur die Antwort bzw. den Befund und Diagnose des Arztes?

Danke im voraus.