Einsicht des Arbeitgeber in die Krankenakte bei Einwilligung
Wie ist das denn jetzt genau? Habe mittlerweile "herausgefunden", dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer Einsicht in die Krankenakte "fordern" kann, allerdings muss der Arbeitgeber dies ja nicht bewilligen und es ist völlig legitim dies abzulehnen. Wenn man aber einwilligt, entbindet man den Arzt ja von der Schweigepflicht, ist das richtig? Hat der Arbeitgeber nun Einsicht in die komplette Krankenakte oder entscheidet der Arzt nach eigenem ermessen was der Arbeitgeber wissen sollte? Oder kann der Arbeitgeber nur nach gezielten Sachen fragen, ohne tatsächlich Einsicht zu haben, und kriegt dann nur die Antwort bzw. den Befund und Diagnose des Arztes?
Danke im voraus.
8 Antworten
Habe mittlerweile "herausgefunden", dass der Arbeitgeber beim Arbeitnehmer Einsicht in die Krankenakte "fordern" kann, allerdings muss der Arbeitgeber dies ja nicht bewilligen und es ist völlig legitim dies abzulehnen.
Gibt es durchaus. Solche Läden schimpfen sich auch zum Beispiel "Bundeswehr". Die Mehrheit der Arbeitgeber geht es jedoch einen feuchten Kehricht an, was in Ihrer Krankenakte steht.
Wenn man aber einwilligt, entbindet man den Arzt ja von der Schweigepflicht, ist das richtig?
Korrekt. Immer wenn Sie ein Formular unterschreiben, in dem es um die Weitergabe von Daten, Befunden, Bildern, ect. geht, entbinden Sie Ihren behandelnden Arzt von der Schweigepflicht.
Der Arbeitgeber wird ja vermutlich erstmal nach dem behandelnden Hausarzt fragen und sich bei diesem dann Auskunft einholen und ggf. das Einverständnis des AN einholen um bei weiteren Ärzten Einsicht zu erlangen, die den AN behandelt haben?
Wurde zwar indirekt schon beantwortet, aber weist du wie der Vorgang mit der Einsicht genau abläuft? Klar, wenn man ala AG schon mal die Möglichkeit hat, will man am besten gleich alles über den AN wissen. Aber in welchem Umfang läuft das ab? Bekommt der AG vom Arzt eine "Kopie" der gesamten (!) Akte, erzählt der Arzt nur relevantes, sprich, entscheidet der Arzt was der AG erfährt und was nicht?
Wenn von mir ein potentieller AG im Bewerbungsgespräch erwähnt, dass er in meinem Krankheitsfalle gerne Einsicht in die Krankenakte möchte, dann wäre das Bewerbungsgespräch sofort beendet, weil dieser AG ungeeignet ist. Wer sich für diesen Fall eine solche Frechheit herausnimmt, bzw. künftig nehmen möchte, der wird bei weniger drastischen Situationen erst recht unverschämt werden. Solch ein AG soll sich seine AN selber zeugen. LG
Wenn mich ein potenzieller Arbeitgeber, bei einem Bewerbungsgespräch danach fragen würde, würde ich aufstehen mich bedanken und gehen, denn auf so einen Arbeitgeber kann ich verzichten.
Wenn du aber schon bei diesem AG arbeitest, darf er dich auch nicht danach fragen, du bist aber sehr viel Krank und hast dadurch viel Fehlzeiten, kann er dich durch die Krankenkasse zum Vertrauensarzt schicken. Der darf aber nur bescheinigen das du zu Recht krank bist, aber nicht die Krankheit nennen.
Hallo Beavis99,
Frage deshalb weil es ja möglich ist, dass der (zukünftige) Arbeitgeber eben beim Bewerbungsgespräch bzw. Assesment center dies "verlangt" bzw. möchte. Ist dann natürlich verdächtig und auffällig wenn man sich hier weigern würde. Und angenommen da steht nun etwas in der Akte was schon lange Vergangenheit ist aber unter Umständen zur nicht Einstellung führt, wäre das sehr ärgerlich.
Ich denke nun ist die Situation ausreichend erklärt, will nicht wirklich näher auf Details eingehen, sind auch soweit irrelevant für die Beantwortung der Frage.
Hallo, am besten gehst Du beim kommentieren von Antworten auf *kommentieren*. - neben dem Rädchen(bei Daumen hoch). Sonst antwortest Du auf Deine eigene Frage und nicht auf die Antwort. Dann wirds schnell unübersichtlich.
Und nein, es ist rechtlich nicht erlaubt Einsicht in die Krankenakte zu "fordern". Genauso wenig, wie Frauen zu fragen, ob sie schwanger sind, oder dieses zeitnah beabsichtigen.
Wie gerade schon geschrieben,Du solltest Dir eine "Freigabe" gut überlegen. Ich persönlich hätte jetzt zwar nichts zu "verbergen", würde dem denoch niemals zustimmen!
Es ist irgendwie schwierig das Ganze zu verstehen! (ob hier ein AN oder gar ein AG schreibt?)
Zitat - weil es ja möglich ist, dass der (zukünftige) Arbeitgeber eben beim Bewerbungsgespräch bzw. Assesment center dies "verlangt" bzw. möchte
Assesment center (AC) - Personalauswahlverfahren im Bewerbungsprozess. In einem zeitlichen Rahmen von ein bis drei Tagen absolvieren die vielversprechendsten Bewerber verschiedene Assessment-Center-Übungen. Ziel ist es, das Verhalten und die Kompetenzen eines Bewerbers zu ermitteln, um festzustellen, ob er für die vakante Stelle fachlich und persönlich geeignet ist.
Ist man für so eine Stelle nur vakant wenn man auch über intimste Dinge Auskunft gibt? Nun ich weis nicht ob es da um den Discounter L. geht oder eine Firma aus den USA / GB wir wissen es nicht Ich glaube kaum das dies von einer dt. Firma verlangt wird die nicht weis das dies schon jenseits des Gesetzes ist. Ja und dann die Frage
Hat der Arbeitgeber nun Einsicht in die komplette Krankenakte oder entscheidet der Arzt nach eigenem ermessen was der Arbeitgeber wissen sollte? Äh wird der Arbeitgeber sagen Sorry mich interessiert nur das letzte Blatt er wird schon von ALLEM Kenntnis nehmen.
Um einmal ein Bsp. zu nennen eine Frau muss bei einem Vorstellungsgespräch den Chef nicht davon in Kenntnis setzen das sie schwanger ist. Europäische Richtlinie 76/207/EWG (Az.: 2 AZR 621/01).
Im Gegenzug ist es allerdings sogar wichtig das ein Arbeitgeber von der Erkrankung eines Arbeitnehmers in wenigen Ausnahmefällen Bescheid weis. Wenn ein Arbeitnehmer z.B. Epileptiker/in ist. Dann sollte der Arbeitgeber schon Bescheid wissen. (falls es noch die "Fürsorgepflicht" gibt).
-------------------
Aber selbst die Bildzeitung schreibt dazu
In der deutschen Wirtschaft werden immer neue Datenschutzaffären bekannt! Mal werden E-Mails und Kontendaten kontrolliert, mal heimlich Krankenakten angelegt.
BILD erklärt, was Arbeitgeber, Versicherungen und Behörden über die Gesundheit von Beschäftigten erfahren dürfen – und was nicht!
Kann mein Chef nach dem Grund meiner Krankschreibung fragen?
Ja, das ist je nach Vertrauensverhältnis durchaus üblich! Aber: Der Arbeitnehmer muss die Frage nicht beantworten und darf dadurch keine Nachteile haben.
Darf er eine Krankenakte bei meinem Arzt abfordern?
NEIN! Denn: Persönliche Eindrücke und Diagnosen fallen unter das Arztgeheimnis. Selbst der Patient darf nur in Auszügen erfahren, was in seiner Akte steht.
Wer hat Einsicht in meine Krankschreibung (AU-Bescheinigung, „gelber Zettel“)?
Entweder der Arbeitgeber selbst oder die Personalabteilung. Der verschlüsselt notierte Grund für die Arbeitsunfähigkeit steht aber nur auf der Kopie für die Krankenkasse.(Quelle Bildzeitung)
-------------------------
Man hat irgend den Gedanken an eine Leibeigenschaft - willst Du einen Job bei uns müssen wir ALLES über Dich wissen. Ja und im Urlaub sind sie natürlich für uns jederzeit erreichbar! Das ist nicht ganz so einfach nach vollziehen, vor allem weil die Frage Jemand stellt der bestimmt nicht nur die Hauptschule besucht hat!
Wie war das mit Sozialer Marktwirtschaft die scheint schon 30 J. Geschichte zu sein!
https://www.datenschutzzentrum.de/medizin/arztprax/dsrdpat2.htm#5
Die Bundeswehr hat aber auch gute Gründe dafür, @Nic. Psychisch auffällige Menschen sollten keine scharfen Waffen führen dürfen. Gerade jetzt, nach dem Flugzeugabsturz, ist die mangelnde Kontrolle wieder ein heißes Thema.