Höchsttemperatur im Supermarkt
Bei den momentanen Temperaturen kommt man nicht nur draußen, sondern auch im Haus ordentlich ins Schwitzen. In Geschäften ist es meist durch die Klimaanlagen angenehm kühl. Nicht so aber in einem großen Supermarkt in unserem Ort. Der Laden stammt aus den 70ern, hat keine Klimaananlage und ist brütend heiß. Obst, Gemüse, Blumen halten momentan kaum ein paar Tage. Schokolade & Co schmelzen fast etc.. Lediglich im Bereich der Kühltheken kann man es aushalten - allerdings sind die öfter mal kaputt.
Ich schätze die Temperatur im Laden beträgt mindestens 26 Grad, eher mehr. Mir wurde schon einige Male schlecht beim Einkaufen. Daher meide ich momentan den Laden. Die Mitarbeiter schwitzen und benutzen Ventilatoren. Angeblich soll nächstes Jahr der Laden modernisiert werden, er sei von der Kette nur gemietet.
Ich halte diesen Zustand für unmöglich - für Käufer und Mitarbeiter. Einige Lebensmittel benötigen ja unbedingt Kühlung. Gibt es dahingehend Vorschriften, wie hoch die Temperatur höchstens in Lebensmittelgeschäften sein darf? Kann das Gesundheitsamt hier aktiv werden?
2 Antworten
Hallo sneuker, Du kannst den Verbraucherschutz auf diese Misstände mal aufmerksam machen. Schließlich bist Du der Kunde, der riskiert, dass die Lebensmittel durch nicht sachgemäße Kühlung verdorben sind. Was die Angestellten angeht, sind die Vorschriften, was zumut bar ist, eher lasch. Die müssten sich auch schon mal selbst darum kümmern, was sie wahrscheinlich nicht tun werden, da bei den Arbeitslosenzahlen schon die nächsten anstehen,die das in Kauf nehmen werden. Wie hoch genau die Temperaturen sein dürfen, erfährst Du auch beim Verbraucherschutz. Das Gesundheitsamt wird dann aktiv, wenn Du siehst, dass wirklich verdorbene Lebensmittel verkauft werden (vergammeltes Fleisch, verdorbene bzw. angetaute Tiefkühlkost). Grüße Gerda
Hier ein Ausschnitt von der Seite:
http://www.123recht.net/Mindest-Hoechsttemperatur-am-Arbeitsplatz-__a114924.html
Die Lufttemperatur soll in Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen-, und Erste-Hilfe-Räumen 26° C nicht überschreiten. Bei übermäßiger Sonneneinstrahlung und damit verbundener übermäßiger Erwärmung über 26° C sind die entsprechenden Fenster, Oberlichter und Glaswände mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten.
Bei einer Außenlufttemperatur über 26° C sollen, bei einer Raumtemperatur über 30° C müssen zusätzlich zu den Sonnenschutzsystemen weitere Maßnahmen wie beispielsweise eine effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien auch nach der Arbeitszeit geschlossen halten), eine effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen (z.B. Nachtauskühlung), Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z.B. elektrische Geräte nur bei Bedarf betreiben), die Lüftung in den Morgenstunden, die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung, die Lockerung der Bekleidungsregelungen oder die Bereitstellung geeigneter Getränke zu ergreifen.
In Einzelfällen kann das Arbeiten über 26° C zu einer Gesundheitsgefährdung führen (z.B. bei schwerer körperlicher Arbeit, wenn besondere Arbeits- oder Schutzbekleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe stark behindert oder besonders schutzbedürftige Personen wie Jugendliche, Ältere, Schwangere oder stillende Mütter im Raum tätig sind). In solchen Fällen ist anhand einer Gefährdungsbeurteilung über weitere Maßnahmen zu entscheiden.
Ab einer Überschreitung der Raumtemperatur von 35° C ist der Raum als Arbeitsraum grundsätzlich nicht geeignet.
hier noch ein Link
http://www.bll.de/download/themen/hygiene/leitlinie-temperaturanforderungen-2006.pdf
Ich würde in dem Laden nicht einkaufen.