Brustverkleinerung und Krankschreibung bei Selbstzahlung?
Hallo,
gilt eine Brustverkleinerung bei Selbstzahlung als medizinisch notwendig, wenn ich Atteste von Fachärzten über die Auswirkungen meiner übergroßen Brust auf meinen Körper vorlegen kann?
Die Krankenkasse legt mir für den Antrag auf eine Kostenübernahme unfassbar viele Steine in den Weg. Die Arbeitszeiten meiner Ausbildung (täglich von 8:30 - 18:30 Uhr) lassen mir kaum Freizeit, um mich den notwendigen Arztterminen und dem Austherapieren jeglicher orthopädischer Behandlungsmöglichkeiten (wie z.B. Physiotherapie) zu widmen - zumal diese meine Brust auch nicht kleiner machen. Meine starken Beschwerden werden aufgrund meines körperlich sehr anstrengenden Berufs von Tag zu Tag schlimmer und ich schaffe es nicht mehr noch über ein Jahr auf eine mögliche Zu- oder Absage der Krankenkasse sowie einen Kassenärztlichen OP-Termin zu warten. Deshalb habe ich mich dazu entschieden die Kosten für die Operation selbst zu tragen, eine OP wäre dann für mich bereits im März 2024 möglich.
Nun habe ich aber gelesen, dass im Falle einer Schönheitsoperation kein Anspruch auf eine Krankschreibung besteht. Da die Kasse nicht übernimmt, befürchte ich, dass der Eingriff bei mir als solcher gewertet wird und ich mir dafür Urlaub nehmen müsste, obwohl er medizinisch notwendig ist, ich das nicht tue, weil ich Lust darauf habe und ich diese Notwendigkeit auch fachärztlich nachweisen kann. Außerdem bezweifle ich, dass mein Betrieb mehrere Wochen Urlaub außerhalb der Ferien gestatten wird. Innerhalb der Ferien ist eine OP seitens der Klinik jedoch nicht möglich. Ich werde in diesem Zeitraum Berufsschule haben und es besteht die Wahrscheinlichkeit, dass ich dann Klausuren schreiben werde, was ich aber erst Neujahr erfahren werde. Diese dürfte ich auch nur mit Nachweis eines Attests nachschreiben. Außerdem wären dann weit über die Hälfte meiner Urlaubstage für die Zeit der Auskurierung verschwendet, dabei sind noch eine Urlaubsreise sowie ein Umzug nächstes Jahr geplant für die ich diese benötige. Sowieso brauche ich auch phasenweise Zeit für mich zum entspannen, weil mein Beruf wirklich sehr anstrengend ist und es mir psychisch auch nicht gut geht (Depressionen). Ich sehe es im Großen und Ganzen nicht ein meinen Urlaub für etwas aufwenden zu müssen, das seitens meiner Ärzte als medizinisch notwendig betrachtet, von der Krankenkasse aber nicht bezahlt wird.
Gibt es da etwas, das ich tun kann? Reicht es mir eine AU über meinen Hausarzt zu holen, wenn ich meinem Arbeitgeber die Atteste zur Notwendigkeit vorlegen kann? Schließlich sieht man nach der OP ja eine Veränderung an meinem Körper...
Ein weiteres Problem, das ich habe, ist dass ich mich bis Anfang Dezember noch in der Probezeit befinde und deshalb habe Angst vor einer Kündigung, wenn mein Arbeitgeber währenddessen von meinen geplanten aufwendigen Eingriff erfährt. Deswegen kann ich ihn erst Neujahr darüber in Kenntnis setzen. Sowieso stellt sich mir die Frage, wie ich da das Gespräch am besten suchen kann?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Hast du aus gesundheitlichen Gründen die Verkleinerung bekommen und die Kasse trotzdem die Brustverkleinerung verweigert, würdest du bei uns krank gemeldet werden. Auch zahlen wir 30% der OP und geben für dem Rest einen Kredit. Wir mögen es nicht, wenn unsere Mitarbeiter krank werden müssen. Wir sind für sie da. Auch wenn die Brust zu Rückenschmerzen führt. Der Mitarbeiter ist für uns da und wir für den Mitarbeiter.
Ansonsten ist es eine private Sache und du musst Urlaub nehmen.
Ich denke auch du musst dir dafür Urlaub nehmen, solange da kein dringender medizinischer handlungsbedarf ist gilt es als Schönheits-OP und dafür gilt keine Krankmeldung. Dem AG würde ich es nicht zu lange verheimlichen, du musst deinen urlaub ja genehmigen lassen von ihm. Das mit der Probezeit ist mies, könnte Schwierigkeiten geben. Ideal wäre es gewesen den Eingriff entweder vor Beginn des Arbeitsverhältnis oder nach der Probezeit zu planen. So musst du auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen.
Nehme dir Urlaub, auch während der Ausbildung kannst du neben den festen Urlaubstagen bestimmt auch eigene nehmen.
Wenn Fachärzte Dir eine Bescheinigung ausstellen, dass die Verkleinerung Deiner Brüste medizinisch notwendig ist, ist diese Operation keine Schönheitsoperation und diese Diskussion wird überflüssig !
Anders verhält es sich mit der Terminierung dieser Operation : Darüber wird man verhandeln müssen !