Krankenkassenwechsel steht an, wo gebe ich meine Kiefer Op daten hin?

2 Antworten

Ein Widerruf der Krankenkassenwahl ist bei einem Kassenwechsel im Kündigungsverfahren bis zum Ende der Kündigungsfrist möglich. Sofern ein Verbleib bei der bisherigen Krankenkasse gewünscht wird, muss dies formlos der bisherigen Kasse mitgeteilt werden.

Bild zum Beitrag https://www.haufe.de › personal

Wahl einer Krankenkasse: Vorschriften und Fristen / 6 Widerruf/Rücknahm
 - (Schmerzen, Operation, Krankenkasse)

ohohnotagain 
Beitragsersteller
 02.07.2023, 05:51

Ich glaube ich habe mich blöd ausgedrückt, ich habe meine Krankenkasse gewechselt weil mrine derzeitige absolut schlecht ist. Der wechsel ist mehr als gewünscht, och weiß nur nicht wie das mit einem Behandlungsbeginn wäre ob ich jetzt bis September warten muss oder ich das jetzt schon angehen kann

Taube  02.07.2023, 07:33
@ohohnotagain

Also bei Deiner akuten Schmerzsituation würde ich den Wechsel verschieben und bei Unklarheiten den Medizinischen Dienst einschalten über Notwendigkeiten.

Keine Krankenkasse ist absolut schlecht, wahrscheinlich ist Deine Erwartungshaltung zu groß

Der Medizinische Dienst ( MD ) ist der sozialmedizinische und pflegefachliche Beratungs- und Begutachtungsdienst des Systems der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Der MD übernimmt wichtige Aufgaben bei der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit und in der Qualitätssicherung.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de › ...

Medizinischer Dienst - Bundesministerium für Gesundheit

Da Du bis zum 31. August bei der alten Krankenkasse versichert bist, muss sie die Operation(-en), die bis zu, 31. August stattfindet, auch bezahlen.
Die neue Krankenkasse zahlt dann die OP, die ab dem 1. September stattfindet.

Schwieriger wäre es bei einer durchgehenden, nicht teilbar anrechenbaren Behandlung, wie einer Zahnspange.