Übernimmt die Krankenkasse eine Knirschschiene?
Muss man die Knirschschiene auf jeden Fall selbst bezahlen oder gibt es Fälle, in denen die Krankenkasse die Kosten für die Knirschschiene übernimmt?
1 Antwort
Wenn die Aufbißschiene medizinisch begründet ist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Bei einer Standardschiene ist keine Zuzahlung erforderlich. Der Zahnarzt muß auf jeden Fall einen Kostenvoranschlag erstellen, der bei der Kasse zu Genehmigung eingereicht wird (wie bei Zahnersatz). Sollte aus welchen Gründen auch immer eine Zuzahlung erforderlich sein, wird der Zahnarzt Sie vorher über deren Höhe informieren.