13jähriger muss zwangseingewiesen werden

11 Antworten

Bei einem Minderjährigen braucht es keinen richterlichen Beschluß. Da können es die Eltern beschließen. Mit einem richterlichen Beschluß hilft die Polizei ihn da hin zu bringen.

Das Kind sollte zur Behandlung, es wäre für seine Zukunft besser so.

wenn wirklich ein richterlicher Beschluss vorliegt, wird er von Polizei und Psychologen abgeholt und dorthin verbracht.

JohnJensen  01.01.2015, 21:42

Unter den vielen Leuten, die wahrscheinlich nicht dabeisein werden, sind unter anderem Psychologen.

Spassbremse1  01.01.2015, 21:51
@JohnJensen

Der behandelnde Psychologe wird dabei sein - selbstverständlich muss er informiert werden. Das wird der Mutter wohl möglich sein!

Mit einem richterlichen Beschluss kommt ein Fahrzeug (Patientenfahrdienst denke ich mal) und die Polizei. Notfalls wird er gefesselt.

deldo1103 
Beitragsersteller
 18.01.2015, 17:25

Krankenwagen muss sie selbst rufen und auch die Polizei muss sie informieren, damit die überhaupt kommen. Und was das Fesseln angeht, tja.....es wird wohl so kommen leider!

Tja, wie schon. Polizei. Eventuell wird der zuständige Amtsarzt noch Zuredungsversuche machen, aber viel mehr kann man nicht erwarten. Spaß wird das wohl keinen machen.