13jähriger muss zwangseingewiesen werden
Hallo, ich frage hier für eine Freundin, deren Sohn in die Kinderpsychiatrie muss. Da er schon angekündigt hat, wegzulaufen und auch andere Behandlungen (Gespräche beim Psychologen, Tagesklinik usw. ) nicht mehr infrage kommen, soll er nun mit einem richterlichen Beschluss in die Kinder-und Jugendpsychiatrie auf die geschlossene eingewiesen werden. Leider gibt es keine andere Möglichkeit mehr und das ist sozusagen seine letzte Chance, um gesund zu werden. Meine Frage nun: Wie läuft das ab bei einem Kind, was nicht freiwillig mitgehen wird? Sie wird es definitiv nicht schaffen, dass er zu ihr ins Auto steigt.
Wäre dankbar für Infos und bitte keine Vorwürfe wegen der Zwangseinweisung! Es geht einfach nicht anders......
11 Antworten
Bei einem Minderjährigen braucht es keinen richterlichen Beschluß. Da können es die Eltern beschließen. Mit einem richterlichen Beschluß hilft die Polizei ihn da hin zu bringen.
Das Kind sollte zur Behandlung, es wäre für seine Zukunft besser so.
wenn wirklich ein richterlicher Beschluss vorliegt, wird er von Polizei und Psychologen abgeholt und dorthin verbracht.
Der behandelnde Psychologe wird dabei sein - selbstverständlich muss er informiert werden. Das wird der Mutter wohl möglich sein!
Mit einem richterlichen Beschluss kommt ein Fahrzeug (Patientenfahrdienst denke ich mal) und die Polizei. Notfalls wird er gefesselt.
Krankenwagen muss sie selbst rufen und auch die Polizei muss sie informieren, damit die überhaupt kommen. Und was das Fesseln angeht, tja.....es wird wohl so kommen leider!
Tja, wie schon. Polizei. Eventuell wird der zuständige Amtsarzt noch Zuredungsversuche machen, aber viel mehr kann man nicht erwarten. Spaß wird das wohl keinen machen.
Unter den vielen Leuten, die wahrscheinlich nicht dabeisein werden, sind unter anderem Psychologen.