Ärger mit Solariumbetreiber, Kündigung wegen Schwangerschaft
Ich habe ein Solarium abo, Den ich jetzt außerordentlich kündigen wollte. In den agb's steht das ein ärztliches Attest auch bei Schwangerschaft benötigt wird.
Mein Frauenarzt hat mir ein Attest ausgestellt wo drin steht das mir das Solarium untersagt wird. Der Betreiber akzeptiert das Attest nicht und hat mir geschrieben das die normale Kündigung zum 31.1.2016(!!!) vorgemerkt ist.
Dürfen die ein ärztliches Attest einfach so ignorieren? Ich weiß nicht was ich jetzt noch tun soll.
7 Antworten
Ich würde mal den Solariumbetreiber fragen, was denn sonst noch in einem ärztlichen Attest stehen sollte, damit sie es akzeptieren.
Wenn in den Bedingungen steht, dass ein ärztliches Attest ein Grund für eine außerordentliche Kündigung ist, dann können sie das nicht einfach ignorieren.
Notfalls musst Du das mit einem Anwalt klären.
Ja, dann lass das Attest vom Arzt doch noch mal entsprechend ausstellen!
Wenn du im Solarium Irgendwas unterschrieben hast nimm dir den Beleg mit zu einem Anwalt und der soll dass dann für dich klären falls zu nichts unterschrieben hast musst du auch nicht zahlen. Am besten versuchst du erstmal nur zu Fragen damit du für den Anwalt nichts zahlen musst, aber du kannst damit denke ich auch zur Polizei gehen, dass ist immer kostenlos.
Die Polizei wird da gar nichts machen, weil es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt ...
Die kann einen aber weiter zu einem "Pflichtanwalt" leiten der wie gesagt kostenlos ist . Dass die Polizei da nichts machen kann, ist klar, aber sie kann einem weiter helfen.
ein Jahr bis zum Vertragsende ist zuviel. Guck Dir die AGB nochmal in Ruhe durch.
Steht auf dem Attest "aus gesundheitlichen Gründen" oder nur "wegen Schwangerschaft?"
Wenn in den AGB´s steht, dass bei Schwangerschaft eine außerordentliche Kündigung möglich ist, dann bestehe auch darauf. Schreibe ihnen das nochmal und setze Deinen "Anwalt" und die Verbraucherschutzzentrale in Kopie (auch wenn Du es nicht wirklich machst)
Wenn in deren AGBs ein Sonderkündigungsrecht bei Schwangerschaft mit Vorlage eines Attests steht, dann bist du im Recht. Reiche deine Kündigung schriftlich ein, mit dem Auszug aus den AGBs und wenn das nicht akzeptiert wird, muss du eben damit zum Anwalt
Es fehlt der Satz "länger als 3 Monate"