Genauer Wortlaut bei ärztl. Attest für Fitnessstudio
Hallo,
ich möchte meinen Vertrag im fitnessstudio kündigen, da ich an einem NPP nach OP und ein BWK Fraktur leide. Ich dachte dass Training sei gut für mich und die im Studio meinten auch, sie machen nen Check am Anfang was ich kann und was nicht. So etwas wurde nicht gemacht. Und das Training hat sich bereits nach dem ersten Mal negativ auf mich ausgewirkt.
Mein Ärztin hat mir ein Attest geschrieben mit folgendem Wortlaut:
....besteht ein Zustand nach Wirbelfraktur, sowie zusätzlich auf anderer Höhe ein Zustand nach Bandscheibenoperation, hier sind jetzt Spätfolgen eingetreten. Da sich das Training im FS leider eindeutig negativ auf die Beschwerdesymptomatik ausgwirkt hat, d.h. zu einer weiteren Aktivierung der Veränderungen gefährt hat, darf das Training ab sofort nicht mehr fortgesetzt werden.
So jetzt kam vom FS die Antwort:
.... wenn Sie eine außerordentliche Kündigung zu einem früheren Termin haben wollen, genügt das vorgelegte Attest den inhaltlichen Anforderungen hierfür nicht. In einem solchen Attest muss klar geschrieben werden, dass Sie dauerhaft sportunfähig sind. Solange uns ein Attest mit o.g. Wortlaut nicht vorliegt, können wir einer außerordentlichen Kündigung nicht zustimmen.......
Haben die recht? Muss ich ein neues Attest vorlegen? Ich meine Sport im Sinne von Physiotherapie soll ich ja machen, aber halt nicht diesen Mist in dem völlig ungeeigneten Fitnessstudio, in dem keiner Notiz von meiner Rückenproblematik nimmt...
Was meint ihr?
Danke
2 Antworten
Hallo "Julchen2211",
m.E. genügt das Attest den Anforderungen, um das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Dies hat zudem der BGH mit Versäumnisurteil vom 08.02.2012 klargestellt:
(vgl. BGH, 08.02.2012 - XII ZR 42/10, Link: http://dejure.org/dienste/internet2?juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=59681&pos=0&anz=1)
Darin heißt es aus unter anderem:
Zwar ist ein berechtigtes Interesse des Betreibers eines Fitness-Studios an der Vorlage eines ärztlichen Attestes bei einer mit einer Erkrankung begründeten Kündigung ihres Kunden grundsätzlich anzuerkennen, um einen Missbrauch des eingeräumten Kündigungsrechts zu verhindern (vgl. Graf von Westphalen Vertragsrecht und AGB-Klauselwerke [Stand: 2011] Fitness- und Sportstudiovertrag Rn. 23). Die Revision weist jedoch zu Recht darauf hin, dass diesem Interesse der Klägerin bereits durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes gedient ist, aus dem sich ergibt, dass eine sportliche Tätigkeit des Kunden nicht mehr möglich ist.
Das Interesse der Klägerin, sich vor unberechtigten Kündigungen zu schützen, rechtfertigt es nicht, von ihren Kunden Angaben über die konkrete Art der Erkrankung zu verlangen. Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden.
Ich würde das Fitnessstudio unter Hinweis hierauf unterrichten, dass das Attest zu aktzeptieren ist und Du an Deiner außerordentlichen Kündigung festhältst.
Andernfalls sollte man abwägen, ob es nicht doch aus Gründen der Einfachheit und des dadurch gesparten Ärgernisses sinnvoll und stressfreier wäre, ein neues Attest gemäß den Vorgaben des Fitnessstudios anzufordern und einzureichen.
Dies solltest jedoch Du im eigenen Ermessen entscheiden.
Viele Grüße, Will.
Danke für den Stern :)
Hallo "NeugierigER",
danke für Deinen Kommentar.
"Julchen2211" hat jedoch in dem Kommentar zu Deinem Beitrag angefügt, dass sich ihre Gesundheit verschlechtert hat, sodass ein weiterführendes Festhalten am Vertrag nun aus ärztlicher Sicht nicht mehr zumutbar erscheint und somit die Ausübrung der sportlichen Tätigkeit nicht mehr möglich ist.
Danke für deine Hilfe.
ich habe auch gerade nochmal in den Vertrag geschaut. Zu außerordentlichen Kündigungen steht da rein gar nichts. Nur Vertragsunterbrechung. Aber das will ich ja nicht, ich will ja komplett raus. Deswegen denke ich auch, ich werde es mal mit einem zureichenden zweiten Attest versuchen und wenn die sich dann wieder querstellen komm ich wieder auf eure Meinungen zurück.
Danke dir
Sehr gerne.
Solltest Du weiterführende Hilfe benötigen, so kontaktiere mich hierzu bitte gerne.
Viele Grüße und viel Erfolg, Will
Ich sehe da kein Recht zur außerordentlichen Kündigung, schon weil sich der Gesundheitszustand seit Vertragsschluss nicht verändert hat.
Was steht im Vertrag dazu?
??? na sicher, es ist schlechter geworden. Sonst würde ich ja nicht kündigen wollen. Ich wollte das Training zur Verbesserung und das genaue Gegenteil ist eingetreten...
Außerdem gehts darum hier nicht, ich wollte wissen, ob der Wortlaut hier so maßgeblich ist?
Außerdem gehts darum hier nicht
Doch, genau darum (Wirksamkeit der ursprünglichen Kündigung) geht es.
Da wir jetzt wissen, dass dazu nichts besonderes vertraglich vereinbart ist, reicht auch ein relativ einfach gehaltenes Attest ohne Nennung von Diagnosen aus.
Und genau hier sehe ich das Problem. Laut Sachverhalt könnte dieser Umstand ja von Anfang an vorgelegen haben.