ärztliche Schweigepflicht U18
Ist der Lungenfacharzt an die ärztliche Schweigepflicht gebunden wenn er bei einem minderjährigen Patienten feststellt, dass dieser raucht?
Bitte eine klare Antwort und kein " rauchen is ekelig und ungesund "
PS: Vllt. weiß ja noch jmd. ob der Lungenfacharzt bei einer normalen Standarduntersuchung feststellen kann ob der Patient raucht.
8 Antworten
Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.
--PS: Vllt. weiß ja noch jmd. ob der Lungenfacharzt bei einer normalen Standarduntersuchung feststellen kann ob der Patient raucht.-- Kann er 100% nicht feststellen.
Du müßtest es ihm schon selber sagen ;-)
Würde er konkret danach suchen(macht er wohl kaum beim 1.u.2.Mal) dauerte es auch noch und wäre trotzdem nicht ganz sicher.
Die Untersuchung nach Cotinin, dem Marker für Nikotin, zahlt imho nicht die Kasse^^ Ergo gibts extra Zettel und Schreibkram und selbst, dann würden Deine Cotininwerte mit altersgleichen Rauchern verglichen.... Fingerabdruck ist das auh nicht.
Natürlich hat er das. so viel ich von meiner familie weiss, mindestens ab 15 Jahren. Wenn Du keinen Beistand hast oder einen Vormund, hat er Schweigepflicht. Er wird Dich sicher fragen, b Du Rauchst, ein Lungenarzt sowieso. vermutlich würde er das auch sehen bei gewissen Untersuchungen. G.Elizza
- frage:
nein er darf es dem erziehungsberechtigten sagen. liegt aber im ermessen des artztes, wenn der minderjährige darauf besteht, dass es niemand wissen darf, muß er schweigen.
2.frage
kommt darauf an, wieviel der minderjährige raucht. wenns ne schachtel am tag ist z.b., dann erkennt der das ziemlich schnell. wenns nur 2 zigis sind, dann wirds schwierig. bei rauchern sieht mans auch schnell an den zähnen ;)
Schweigepflicht gilt für jeden!
Bei Standarduntersuchungen ist es wohl eher nicht festzustellen ( es sei denn,wenn Du geraucht hast, wird man es wohl riechen;)
Liebe Grüße
Sesostris