Ärztliches Attest auch rückwirkend?
Hallo zusammen,
ich bin seid Montag krank, hab Magen-Darm Grippe.
Eigentlich wollte ich morgen wieder gehen (Mittwoch) allerdings habe ich heut keinen Termin beim Hausarzt für das Attest bekommen. Somit bleib ich morgen nochmal daheim und hab dann morgen den Termin.
Meine Frage lautet:
Kann mich der Arzt dann von Montag bis Mittwoch rückwirkend sozusagen Krankschreiben oder nur den Mittwoch wo ich zum Arzt gehe... Mein Betrieb möchte ganz gern von Montag bis Mittwoch haben, hab aber mal was gelesen das ein Arzt nicht rückwirkend krank schreibt.
LG
5 Antworten
Das Thema gab es hier schon öfter und jedes Mal wird hier einiges falsches geschrieben...
Theoretisch, ja! Ein Arzt KANN einen legal rückwirkend krankschreiben... An alle die jetzt wieder meinen das es nicht so wäre:
Kurz & knapp: Rückwirkend krankschreibenWann muss eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden?
Grundsätzlich darf erst ab dem Tag der Behandlung der Krankheit bescheinigt werden, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Gibt es Ausnahmen, in denen eine rückwirkende Krankschreibung erlaubt ist?
Ja, in Ausnahmefällen ist eine rückwirkende Krankschreibung gestattet. Es muss jedoch nachvollziehbar sein, dass der Patient vorher bereits arbeitsunfähig erkrankt war.
Wie lange darf ein Arzt rückwirkend krankschreiben?
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.
Es macht nicht jeder Arzt, er muss es auch nicht machen. Das musst du mit deinen Arzt besprechen.
Es spricht ja nichts dagegen, aus dem Internet abzuschreiben/zu kopieren.
Dann sollte man den Text aber auch als Zitat kennzeichnen und die Quelle ( https://www.arbeitsrechte.de/rueckwirkend-krankschreiben/ ) benennen.
So begegnet man auch der Gefahr, wegen Urheberrechtsverletzung belangt zu werden (was einem User hier schon einmal widerfahren ist); und es gibt Autoren, die mit spezieller Software auf der Suche danach sind.
Außerdem - um genau zu sein:
Maximal drei Tage darf der Arzt rückwirkend krankschreiben.
Richtig ist, dass eine rückwirkende Bescheinigung "in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig" ist ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).
Mit dem ersten gebe ich dir voll Recht, so sollte es sein... In der Realität ist es aber nunmal so das es doch einige Ärzte öfter mal machen...
...aber eben,ohne Garantie. Wenn der Arzt des FS es nun nicht macht,hat ggf. der FS ein Problem... Wünsche Ihm da viel Erfolg! ;-)
Ah OK danke
Normalerweise kann er das nicht so einfach bzw wird es nicht machen.
Aber wenn man vorher schon angerufen hat, so wie du heute, dann müsste das schon gehen.
Und für so was brauchts normalerweise auch keinen Termin. Da geht man einfach vorbei
Für die Zukunft: wenn du schon telefonierst, dann sag ihnen auch gleich was du brauchst. Dann sagt man dir direkt was möglich ist und was nicht.
Ja hab gefragt ob ein Termin frei wäre weil ich ein Attest für die Arbeit bräuchte... Die leider so nein erst morgen ist ein Termin frei... Und momentan muss man wegen corona Termine ausmachen
Der Arzt kann bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben.
Das ist "nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig" ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2) - also nicht einfach mal so.
Ich hab auch nichts von 'einfach mal so' geschrieben.
Das nicht. Aber Deine Aussage liest sich wie eine Selbstverständlichkeit, eine bloße Formalie bei dieser Sache.
Mit dem Zusatz "ausnahmsweise" hätte ich auch nichts gesagt.
Ich habe geschrieben 'kann'. Das sollte doch reichen.
In begründbaren Ausnahmefällen darf ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeit bis zu drei Tage rückwirkend attestieren. Der Arzt muss dabei nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
Das bedeutet, der Arzt bzw. der Patient benötigt einen guten und ggf. rechtsbeständigen Grund für die Rückdatierung. "Keine Zeit gehabt", "keine Fahrmöglichkeit", "keinen Arzt erreicht" etc. reichen absolut nicht aus.
Denkbar wäre eine rückdatierte AU-Bescheinigung bspw., wenn der Patient zunächst eine Nothilfe aufgesucht hat, wo ihm keine AU ausgestellt werden konnte, er seinem Hausarzt aber am nächsten oder übernächsten Tag einen datierten Behandlungsbericht vorlegen kann, aus welchem die Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. Eine andere Möglichkeit wäre auch, wenn der Patient in der Praxis um einen Termin bittet aber erst für die nächsten Tage einbestellt werden kann.
Die Berufsgerichte haben jedoch schon mehrfach festgestellt, dass eine rückdatierte AU-Bescheinigung alleine aufgrund der nicht nachprüfbaren Angaben des Patienten nicht ausgestellt werden darf.
Also ich hab ja heut angerufen ob nicht heut ein Termin frei wäre, allerdings war nichts frei und deswegen erst morgen
Na ja ...
Kann der Doc nur für einen einzigen Tag rückwirkend machen! ;-)
Nein, bis zu 3 Tage sind möglich.
OK alles klar danke
Das ist "in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig" ("Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § 5 "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2).
Ja, also bis zu 3 Tage.
"in der Regel bis zu" heißt, dass es unter Umständen auch länger sein kann.
Aber das spielt jetzt ja keine Rolle.
Was jetzt haha
Bis zu 3 Tage :)
Also sollte es klappen, das ich dann morgen eine rückwirkende Krankmeldung von Montag bis Mittwoch bekomme
... Theoretisch kann es durchaus klappen, zumal du ja auch heute dort angerufen hast... Dein Arzt muss halt feststellen das du wirklich Magen Darm hast und das auch schon die Tage vorher (ist bei Magen Darm ja üblich das es länger als einen Tag anhält...). Mein Hausarzt macht sowas z.B. in Ausnahmefälle, es liegt einfach am Arzt.
OK puh ich hoffe schon weil mein Betrieb geht jetzt davon aus das ich eine Krankmeldung von 3 Tagen vom Arzt mitbringe allerdings ist ja Montag beim Hausarzt immer alles voll wegen Wochenende und so und hab dann heut früh mein Glück versucht war aber wieder alles voll, heißt morgen Termin, kann ja ich nichts dafür
Du hast es doch selber so geschrieben..."Es macht nicht jeder Arzt, er muss es auch nicht machen."!
Es ist nämlich kein PatientenRECHT,sondern eine strenge Ausnahme. Es wird auch ein Arzt nur machen wenn man eine Bettlägerigkeit o.ä. Verhinderungen vor dem Arztbesuch glaubhaft beweisen kann. "Kein Termin" zählt nicht dazu,jeder der zum Arzt laufen kann muß kommen und ggf. eben sehr lange warten! ;-)