Rückwirkende Krankmeldung bei Klausur?

2 Antworten

Grundsätzlich dürfen Ärzte rückwirkend krankschreiben. Sofern ein Arzt bei der Untersuchung noch feststellen kann, dass eine Krankheit vorliegt oder vorlag. Das Problem könnte dann eher bei dem beruflichen Gymnasium liegen.

Wenn dieses ein Attest verlangt welches am Tag der Klausur ausgestellt worden sein muss, dann musst du wohl oder übel entweder zu einer Vertretung deines Arztes gehen oder bei der Schule nachfragen.

Wenn die Praxis deines Arztes geschlossen ist, wird er hoffentlich eine Vertretung angegeben haben. Ansonsten kannst du auch zu einem beliebigen anderen Arzt für Allgemeinmedizin gehen. Das mit dem rückwirkenden Attest würde ich eher nicht versuchen. Mein Arzt macht so was jedenfalls nicht.