Als FSJler Zuzahlungsbefreit in der Apotheke?

4 Antworten

der minimalste Eigenanteil, der in Deutschland für Zuzahlungen zu leisten ist, liegt bei 48,48 Euro. das sind schwerwiegend chronisch Erkrankte Hartz IV Empfänger.

wenn du 4x im Jahr 10 Euro zahlst, sind das 40 Euro. d.h. das liegt noch unter dem Eigenanteil, den du selbst tragen musst. eine komplette Befreiung von Zuzahlungen gibt es nicht.

Zuzahlungsbefreiung bedeutet, dass man für alle Kosten, die den persönlichen Eigenanteil überschreiten befreit ist. wenn du also wie in dem Bespiel mehr als 48,48 Euro Ausgaben an gesetzlichen Zuzahlungen im Jahr hättest, nehmen wir mal an 100 Euro, dann würdest du von der Kasse 51,52 Euro erstattet bekommen.

von einem Antrag auf Zuzahlungsbefreiung mit Vorauszahlung würde ich dir abraten. wenn sich nämlich später im Jahr herausstellt, dass du gar nicht soviele gesetzliche Zuzahlungen im Jahr hattest, bekommst du das Geld, dass du in Vorauszahlung an die Kasse gezahlt hast, nicht zurück.

Ja klar, stelle einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung!

Das hat auch nix damit zu tun was du im Moment für Medis ausgibst, du weißt doch jetzt noch nicht was in diesem  FSJ  noch auf dich zu kommt und was du ggf. alles für Medikamente noch verschrieben bekommst.

Ein Jahr ist lang  :-)

Kannst den Antrag ruhig stellen, es geht weniger darum, was du an Medikamenten brauchst, als um dein Einkommen. Wenn das zu niedrig ist (ich gehe jetzt mal davon aus, dass du ja nicht mehr über deine Eltern versichert bist), wird dir wahrscheinlich der Antrag genehmigt. Allerdings musst du für die Befreiung auch ein paar Euro hinblättern, da musst du dann schauen in wiefern das in Relation zu deinen Ausgaben steht ;-)

Jeanie1992  29.11.2016, 15:33

Hey, ja muss man, zumindest bei unserer Krankenkasse.... ruf doch einfach mal an und erkundige dich, da wird dir wahrscheinlich sofort gesagt, was die Voraussetzungen sind beziehungsweise was du zuzahlen musst.

GinoSaurusRex 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 14:28

Man muss für eine Zuzahlungsbefreiung zahlen? xD Das ergibt ja wenig Sinn ^^

Mit wieviel muss ich denn da in etwa rechnen?

Von Zuzahlung kannst du dich erst befreien lassen wenn du deinen Eigenanteil selber gezahlt hast,dieser hängt von deinem jährlichen Bruttoeinkommen ab und ob du eine chronische Krankheit hast oder nicht,denn dann würdest du nur 1 % statt 2 % vom Brutto zahlen müssen !

GinoSaurusRex 
Beitragsersteller
 29.11.2016, 14:29

Ich kenne mein Bruttoeinkommen leider nicht. Mein Arbeitgeber/Arbeitsträger zahlt für mich alle Sozialabgaben und Steuern

isomatte  29.11.2016, 14:36
@GinoSaurusRex

Dann ist dein Brutto = Nettoeinkommen !

Selbst ein ALG - 2 ( Hartz - 4 ) Empfänger muss diesen Eigenanteil erst einmal zahlen,erst dann kann man sich für den Rest des Jahres befreien lassen.

Ich beziehe selber ALG - 2 und habe eine chronische Krankheit,ich zahle meinen Eigenanteil immer schon im alten Jahr und bekommen dann meine Befreiung für das neue Jahr in Form eines Ausweises zugeschickt.

Für 2016 lag der volle Regelsatz beim ALG - 2 bei 404 € x 12 Monate = 4848 €,mein Eigenanteil lag also bei 48,48 €.