Zuzahlungsbefreiung Krankenkasse - Datum?
Nun, ich habe eine Rechnung (Gebührenbescheid) erhalten zur Zuzahlung einer Leistung aus dem 1. Quartal 2019.
Das Rechnungsdatum ist der 15.06.2020 (Gebührenbescheid über 10 €).
Dieses Jahr (2020) bin ich zuzahlungsbefreit, letztes Jahr war ich das aber nicht.
Welches Datum ist jetzt maßgeblich?
(Es wäre auch hilfreich zu wissen, wo das steht.)
(informativ: gesetzliche Krankenkasse IKK - BRD)
Dank im Voraus.
4 Antworten
Die Zuzahlungsbefreiung gilt immer nur für ein Jahr.
2020 bist du befreit, 2019 warst du es nicht - also musst du für 2019 zahlen.
Dabei ist es egal, wann die Rechnung erstellt wurde. Entscheidend ist, wann die Zeit Forderung entstanden ist - also 2019. Bis zu 4 Jahren rückwirkend könntest du noch eine Zuzahlungs-Aufforderung bekommen - falls du im betreffenden Jahr nicht befreit warst.
Wenn du letztes jahr nicht befreit warst, mußt du das zahlen.
Die Befreiung gilt im Übrigen immer nur für 1 Jahr.....vom 1.1. bis 31.12.
Das Datum, wo die Leistung erbracht wurde.
Also fällt diese Rechnung nicht in die Befreiung.
Du wirst die Rechnung vom 1. Quartal 2019 bezahlen müssen. Das Rechnungsdatum von Juni 2020 ist nicht maßgeblich.