Arzt verlangt für stempel ins Krankenkassenbonusheft Geld
Hallo,
ich habe mir letztens beim Arzt Grippeschutz impfen lassen. Von meiner Krankenkasse habe ich ein Bonusheft, in dem ich für Impfungen etc. Punkte sammeln kann. Jetzt wollte mein Arzt für den Stempel in das Heft 5 Euro haben. Bei meinem alten Arzt musste ich das nie zahlen.
1) Hat jemand ähnliche Erfahrung von euch gemacht? 2) Darf der Arzt wirklich für den Stempel in ein Bonusheft Geld verlangen?
Für mich lohnt sich das Stempeln nicht, weil den Bonus den ich bekommen würde, kostet mich genau so viel wie die Stempelgebühr. Bis jetzt wollte noch kein Arzt (Hautarzt, Frauenarzt) Geld für den Stempel, wenn ich an den Untersuchungen teilgenommen habe.
wünsche euch noch einen schönen Sonntag!
6 Antworten
Der Arzt bekommt eine Vergütung von der Krankenkasse dafür. Dafür wurde extra eine Gebührenziffer eingerichtet. Wenn er Ihnen zusätzlich noch Geld abnimmt, ist das Abzocke, anders kann man es nicht nennen. Bitte wenden Sie sich an die kassenärztliche Vereinigung (Adresse erfragen bei Ihrer Krankenkasse) und melden ihn. So etwas gehört unterbunden.
Das ist ja der Größte Blödsinn, den ich je in einem Forum gelesen habe. An alle: 1. SGB V lesen. 2. Bindesmantelvertrag zwischen Ärzten und Krankenkassen durchlesen Und dann abdchließend diesen Quatsch hier bewerten. Es gibt keine Ziffer, es gibt keine Verpflichtung der Ärzte. Ein Stempel bei einer Behörde kostet 7,50€ und dauert auch nur 2 sec und alle arbeiten auf Steuerkosten. Bonushefte sind Serviceleistungen der KK und nicht des Arztes. Es drohen sogar Strafverfolgungen den Ärzten, die Bonushefte kostenfrei bearbeiten (illegale Werbemaßnahme des Arztes- s auch die Diskussion hier)
Hallo, Ärzte dürfen gegen Strafe keine Bescheinigungen, die nicht explizit im SGB V genannt werden, abstempeln, womöglich noch mit dem Kassenarztstempel.... Bonusheftchen sind Serviceheftchen der KK und keine Hoheitliche Aufgabe der Ärzte, somit gibt es eine Abrechnungsziffer nach EBM nicht. Und natürlich bedeutet jeder Stempel Aufwand. Die geringste Berechnungsmöglichkeit ist die Ziffer 1 GOÄ und das sind eben 5,17€. Weniger ist auch hier nicht möglich, da die GOÄ nicht unter dem 1x Satz abgerechnet werden darf. Anfragen an die Krankenkassen immer schriftlich, sonst erzählen die Sachbearbeiter lediglich ihre Meinung, rechtlich nicht verpflichtender Unsinn
@ Hinsi1 , 11.11.2012 "Das ist ja der Größte Blödsinn, den ich je in einem Forum gelesen habe"
Sicher darum schreiben Sie auch "Blödsinn"??
@Hoheitliche Aufgabe??? Sind Ärzte Beamte oder "Träger öffentlicher Gewalt"?
@Ärzte arbeiten auf Steuerkosten?? Ganz sicher nicht.
Es gibt genug Urteile die zBps Banken und Sparkassen verdonnern, dass nur die tatsächlichen Kosten abrechnet werden dürfen. Warum nicht auch bei den Ärzten? Da ist mir dieser Gebürensatz scheißegal.
Natürlich ist der Arzt evtl. nicht verlichtet. Aber ich bin auch nicht in der Pflicht diesen Arzt zu nehmen. Ich würde das der "Kassenärztliche Vereinigungen" melden und den Arzt wechseln.
Wir sollten eh mehr auf die Straße gehen und gegen Ärzte usw zu Demonstrieren, die uns alle nur als Wirtschaft Objekt sehen.
Schwärz den Arzt bei der Krankenkasse an. Das ist reine Abzocke!
Sorry, schaut lieber in das SGB V. Oder Sprecht eine öffentlich rechtliche Organisation an (zB die Ksssenärztlichen Vereinigungen), die müssen euch eine korrekte Antwort geben . Im Zweifel sagt der Sachbearbeiter am Telefon: ja klar muss er das abzeichnen!!!!
Ich würde umgehend Kontakt mit deiner Versicherung aufnehmen und den Fall mit Name + Anschrift deines Arztes nennen. (Viele Versicherungen haben eine kostenfreie Rufnummer, siehe Karte.)
So etwas gehört gemeldet ! ! !
Nicht das andere weniger Mumm haben und das einfach mit sich machen lassen...
Einen wirklichen "Mehraufwand" kann man es ja nicht nennen.
Ich frage mich zugleich, was der nette Arzt dann auf die Quittung der 5 Euro schreiben mag ?
Ich hoffe ja, dass er von sich aus eine Quittung anfertigt, sonst grenzt es ja schon an Steuerbetrug.^^