Arztrechnung "Beratung auch telefonisch" rechtens?
Hallo in die Runde,
ich bin privat Krankenversichert. Immer wieder fällt mir bei den Arztrechnungen auf, dass dort, offensichtlich von vorn herein, die Leistung mit der Ziffer 1 "Beratung auch telefonisch" aufgeführt ist. Dieser Passus macht jedes mal so 10,00 - 11,00 € aus.
Meine Krankenkasse bezahlt das, aber irgendwie ärgere ich mich darüber. Gefühlt findet so eine Beratung überhaupt nicht statt. Oder ist damit schon allein die telefonische Einholung eines Behandlungstermins gemeint? Oder das blose Zuhören des Arztes, weshalb ich bei ihm erscheine?
3 Antworten
Wenn du einen Termin holst, wird bestimmt keine Beratung abgerechnet.
Die GOÄ Ziffer 1 wird abgerechnet, wenn ein Gespräch mit dem Patienten unter 10 Minuten andauert. Dieses Gespräch kann persönlich, aber auch mittels Fernsprecher durchgeführt werden.
Na hat der Arzt dich nicht beraten? Für 10 Euro kannste ja nicht viel erwarten. In wirklichen Privatpraxen ohne die deutsche Gebührenordnung kostet ein Sprechstundenbesuch deutlich mehr, ich zahle auch für nur kurz 15 Minuten Beratung gerne mal 50 Euro und mehr.
Damit ist das Arztgespräch gemeint.