Medikamente (Rezept)über den ärztlichen Notfalldienst erhalten?
Moin, ich bin ausgebildeter Rettungssanitäter und hatte vor einigen Tage einen Anaphylaktischen Schock in Folge eines Wespenstiches. Zum Glück haben wir auf den RTW‘s immer ein Notfallset und es ging mir schnell wieder besser.
Dadurch, dass ich von Montag bis Samstag 06:00 bis 21:00, unterwegs für meine Firma bin. Ist es mir die nächsten zwei Monate einfach Nicht möglich, zum Arzt zu gehen. Frei kann ich grad nicht machen, da wir derzeit jeden Mann brauchen.
Wie komme ich jetzt an ein Rezept für ein eigenes Notfallset? Zu den Öffnungszeiten schaffe ich es nicht. Nach telefonischer Beratung müssen die mich auch zum Allergologen überweisen und dürfen dann erst das Rezept ausstellen.
Hat da jemand Erfahrung?
4 Antworten
Eine einfache und rasche Möglichkeit wäre
Wenn du dich mit DEINER Apotheke, bei der du bekannt und/oder gespeichert bist, meldest und dein Problem bespricht.
Du könntest dort vermutlich ein Notfallset bekommen.
Aber wenn Du ohnehin als Rettungssanitaeter im Einsatz bist solltest Du zuerst einen der Aerzte, mit denen zusammenarbeitet fragen.
Ich bin sicher, dass sich eine zufriedenstellende Lösung für dich finden wird.
Wenn dies nicht möglich sein sollte, dann musst du z. B. deinen Chef "die Pistole auf die Brust setzen"... und... verlangen:
"Entweder du bekommst ein Notfallset ODER du nimmst dein Recht auf Artzbesuche in Anspruch, und stehst in dieser Zeit deinem Chef NICHT zur Verfügung 👉👉👉
Du missverstehst hier etwas.
Ich habe nichts gesagt von "herausruecken" oder gar von Gesetzesverstoß...!
In der Apotheke, in der ein Kunde aufgrund seiner Medikamentenverordnungen bekannt ist, laesst sich nachvollziehen, welche Medikamente derjenige bisher per ärztlicher Verordnung bekam.
Und aufgrund dieser weiß der Apotheker wie er weiter vorgehen darf und auch kann.
Ein anaphylaktischer Schock ist lebensbedrohlich und kann und darf nicht in Eigenmedikation doagnostiert und behandelt werden.
Das heißt es muesste einen Arzt geben, der diese Diagnose gestellt hat etc.
Und genau das koennte ein Ansatzpunkt für einen Apotheker sei.
Das ist richtig. Das macht meine Apotheke auch mal, wenn der Doc mal plötzlich krank ist und ich kein Rezept in der Apotheke vorweisen kann (wobei auch das gesetzlich nicht erlaubt ist). Ich habe die Frage allerdings so verstanden, dass es sich hier um ein Erstereignis handelt und der Fragesteller dieses Medikament zum ersten Mal bekommen hat. Sollte ich das falsch verstanden haben, bitte ich hiermit um Entschuldigung.
Kein Problem, ich hab in meinem Kommentar nur klargestellt, dass ich. niemals und auf keinen Fall behaupten wolle, dass Apotheker unverantwortlich handeln und gegen Gesetze und Standesauflagen verstoßen werden/wollten.
Und ich finde es sogar gut, dass du meinen Vorschlag anders verstanden hast und mir damit Gelegenheit zu einer Klarstellung gegeben hast... :-)
Und was die Frage betrifft muss ich ehrlich sagen, dass sie nicht sachlich korrekt formuliert worden ist... und zu viele Ungereimtheiten enthält.
LG
e
Das stimmt 👍
Was sind denn das bitte für Arbeitszeiten??? So lange arbeitet kein Rettungssanitäter.
Wenn Du dieses Medikament dringend benötigst, dann wirst Du für die Zeit des Arztbesuches auch von der Arbeit freigestellt. Du brauchst lediglich eine Bescheinigung des Arztes. Für solche Dinge MUSS der Arbeitgeber den Arbeitnehmer freistellen.
Ich wünsche Dir alles Gute
Bei einer Selbstständigkeit und einem derzeitigen Auftrag bei einem meiner wichtigsten Auftraggeber sieht das anders aus
... und wie es erst aussehen würde, wenn dieser Auftrag überhaupt nicht erledigt wird, weil Du aufgrund eines anaphylaktischen Schocks ohne Therapie auf dem nächsten Friedhof zu finden wärest.
Sorry, aber Deine Geschichte stimmt für mich irgendwie von vorne bis hinten nicht.
Wenn Du wirklich diese Arbeitszeiten hast, dann bist Du in spätestens einem Monat stationär in der Psychiatrie. Was ist wichtiger? Dieser Auftrag oder Dein Leben. Denke mal darüber nach! Ich hoffe, Du kommst zur richtigen Erkenntnis.
Die neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst lautet: 116 117.
Sie kommen dann vorbei und könnten Dir ein Rezept ausstellen, weil es in Deiner momentanen Situation keine andere Lösung gibt.
Dann könntest Du Dich später noch beschweren, weil Du ja Rettungssanitäter bist.
Wenn Du ein anaphylaktischer Schock infolge eines Wespenstiches hattest, sollte Dich unbedingt ein Arzt untersuchen.
Als Rettungssanitäter solltest du wissen, dass du dir die Zeit nehmen musst, zum Arzt zu gehen.
Sonst gibt es auch Fernärzte...
Schönen Tag noch!
Das ist ja das Problem. Zeit habe ich so gut wie keine und ich kann mir leider auch keine nehmen. Danke für den Tipp mit den Fernärzten.
Man kann sich immer Zeit nehmen.
Keine Apotheke in Deutschland würde in diesem Fall das Medikament herausrücken. Selbst wenn die Inhaber die besten Freunde wären. Wenn das herauskommt, ist es die längste Zeit eine Apotheke gewesen. Es handelt sich hier ja nicht mal eben um eine Packung Aspirin o.ä.
... und wenn ich die Worte des Fragestellers richtig interpretiert habe, ist er ja auch noch selber sein Chef. Kopfschütteln ...