Attest gefälscht und erwischt ............?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi!

Wirklich ungute Geschichte. Zunächst keine Anzeige gegen einen "Unbekannten" machen. Du darfst niemanden zu unrecht Beschuldigen, § 145d Abs. 1 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html#Abs1)

Die Lügen bei der Lehrerin und bei dem Arzt sind unproblematisch. Besser ist in deinem Fall allerdings wenn du nun selber die Anzeige gegen dich fertigst. In deiner Situation wird es schlussendlich nur auf dich hinauslaufe.

Grundsätzlich ist das Delikt des § 277 StGB nicht besonders stark, es ist ein Vergehen. Die größere Problematik ist hier die der Sanktion durch die Schule. Um genauere Angaben zu machen müsste man mal in das Schulgesetz des Landes gucken und die Schulordnung ansehen. Vermuten würde ich nun, dass die Klassenkonferenz einen Ausschluss tatsächlich vornehmen dürfte. Aber (!) das m.E. nur wenn die Verurteilung auch tatsächlich vorliegt. Bedeutet letztes Quartal also kurz vor dem Abitur? Wenn das der Fall ist wird man wohl in Anbetracht der Geringfügigkeit des Delikts von einem Abschluss absehen. Dieser wäre nicht verhältnismässig, schlechtestenfalls ist das verwaltungsgerichtlich überprüfbar.

Damit dies nicht dazu kommt und eine Einstellung erwirkt werden kann schnell zu einem Strafverteidiger. Der vermutlich auch zur Selbstanzeige rät. Als Jurastudentin bin ich nun mit der genauen Praxis nicht vertraut, sodass hier ausdrücklich erwähnt sei, dass ein Strafverteidiger die Strategie festlegen sollte.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:25

Ja letztes Quartal bedeutet kurz vor dem Abitur, die Strafanzeige werde ich morgen je nachdem wie das Gespräch mit dem Arzt verläuft, stellen. Jedoch kann ich keinen Strafverteidiger mit ins Boot holen , da die größten Blockade meine Eltern darstellen . Als eine Außenstehende Person kann man die die Beziehung der Eltern mit den Kindern nicht feststellen aber ich versichere ihnen , dass soweit meine Eltern davon Wind bekommen , ich sehr wahrscheinlich auf die Straße versetzt werde und meine Familie zusammenbrechen würde.. Ich gehe in Hessen zur schule

jurimausi  21.11.2019, 22:38
@Kulamfnaisd

In Ordnung, ist in deiner Stadt eine Staatsanwaltschaft? Versuche bei deiner Anzeige nicht zur Polizei sondern zur Staatsanwaltschaft zu gehen und erkläre dort deine Situation. Die Staatsanwaltschaft ist Herrin des Strafverfahrens (flapsig, der Chef der Polizei).

Du musst dich nicht selber belasten, aber in deiner jetzigen Situation halte ich das für unausweichlich. In dem Fall muss dir das positiv angerechnet werden. Da es vermutlich deine erste (und in Zukunft einzige) Tat ist, sehen deine Chancen gut aus. Zumindest im Strafrecht, darüber würde ich mir persönlich keine Gedanken machen.

Problematischer ist hier die Schule. Deine Eltern werden fraglos informiert. Denn bei der Konferenz haben sie ein Recht auf Anwesenheit. Entsprechend werden sie eingeladen.

Vermutlich wird es ach hier bei einer Verwarnung bleiben. Das Abitur steht vor der Tür und die Sache ist relativ schnell ausgestanden. Jura und Recht ist leider unberechenbar. Es kann eigentlich immer alles passieren. Im Grunde ist es aber eine ziemlich geringe Straftat.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:42
@jurimausi

Es soll eine Staatsanwaltschaft geben, wenn es zu der besagten Schulkonferenz kommt , werde meine Eltern trotz der Volljährigkeit eingeladen? Bin nun 19 Jahre alt

jurimausi  21.11.2019, 22:47
@Kulamfnaisd

Ja die haben eine Staatsanwaltschaft. Ich lasse deinen Kommentar melden, damit die Stadt gelöscht wird. Deine Daten sollten hier im Internet weitgehend anonym bleiben.

Ich "befürchte" es, dass deine Eltern eingeladen werden. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Eltern der "Anwalt" des Kindes sind. Ich müsste mir mal die Genaue Zusammensetzung einer Klassenkonferenz angucken. Das variiert, in der Regel sind Lehrer, Elternvertreter und auch ein Schülervertreter anwesend.

Eine genaue Aussage kann ich hier nicht treffen, dafür sind die Schulen zu frei. Ich würde aber annehmen, dass du nicht um die Anwesenheit der Eltern herum kommst. Versuche es ihnen vielleicht lieber eigenständig beizubringen.

Evtl. legt sich der Streit nachdem du das Abi hast und zum studieren oder Ausbildung wegziehen "musst." Keine Sorge, deine Eltern sich verpflichtet dich weiter zu unterstützen (spätestens bis 25 bzw. ende erster Ausbildung/Studium), ob sie wollen oder nicht. Das wäre sogar einklagbar.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:50
@jurimausi

Vielen vielen Dank dass sie sich die Zeit für mein Anliegen genommen haben, sie haben mir wirklich geholfen und ich bin ihnen zutiefst dankbar, ich werde morgen das Gespräch mit dem Arzt führen und wenn er von der Strafanzeige nicht wegsehen möchte zur Staatsanwaltschaft gehen, alles weitere werde ich ihnen berichten

jurimausi  21.11.2019, 22:52
@Kulamfnaisd

Kannst das "Sie" gerne weglassen, ich bin kaum älter als du. ;-) Ich hoffe es wendet sich zum guten. Keine Sorge, die Tat ist geringfügig, der Strafrahmen entsprechend und deine Zukunft wird das nicht im Weg sehen. Eher die Frage wie du es mit deinen Eltern klärst, aber da hilft mir das Jurastudium nicht. Vielleicht kommt ein Pädagoge und hilft da weiter. :)

PS: Was mir noch einfällt. Wenn dich die Staatsanwaltschaft fragt ob du das öfter gemacht hast, dann sagst du das du dazu keine Aussage machen willst.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 22.11.2019, 14:40
@jurimausi

Hey ich war heute beim Arzt und leider hat es nicht mehr geholfen , war später dann auch beim Staatsanwalt .. Es ist mir ehrlich gesagt unangenehm hier darüber zu sprechen und wollte dich fragen ob es eine Möglichkeit gebe woanders mit dir darüber zu reden?

Lies selbst:

Paragraf 267 StGB

Ob Du von der Schule verwiesen wirst, weiß ich nicht.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:11

Danke für die Antwort

jurimausi  21.11.2019, 22:21
@Kulamfnaisd

§ 277 StGB ist hier der lex specialis zu § 267 StGB, der § 267 StGB ist nicht anzuwenden. Du müsstest also den § 277 StGB lesen. Habe ihn auch in meiner Antwort verlinkt.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:27
@jurimausi

Verstehe danke

beangato  21.11.2019, 22:27
@jurimausi

Du weißt doch gar nicht, wie das gefälschte Attest aussieht.

Ich glaube kaum, dass der FS das abgestempelt hat.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:29
@beangato

Das Attest wurde als Original Version eingescannt und lediglich das Behandlungs datum und die Uhrzeit wurden geändert. Die Unterschrift wurde per Kopie jedes mal übernommen

jurimausi  21.11.2019, 22:30
@beangato

Was meinst du mit "abgestempelt"? Es ist für die Tatbegegnung kein Stempel erforderlich.

jurimausi  21.11.2019, 22:31
@Kulamfnaisd

Ja das ist fraglos ein Fall des § 277 StGB. Tathandlung ist das verfälschen einer echten Urkunde.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:33
@jurimausi

Verstehe, danke..

Geh da hin und sag dem Arzt, du hattest Angst die Wahrheit zu sagen, weil du dachtest es würde eine schlimme Strafe für dich geben. Und zeig reife und Einsicht.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:11

Werde ich machen , danke für die Antwort.

Wie heißt das Sprichwort: Wer einmal lügt den glaubt man nicht auch wenn er die Wahrheit spricht.

Ich glaube schon das der Arzt dich trotzdem anzeigt auch wenn du zu ihm hinfährst und nochmal alles klären willst wird das nicht viel bringen. Du hast Urkundenfälschung begangen. Geh zur Polizei und zeige dich selber an. Mit deiner Schule kannst du das versuchen zu klären, aber bei dem Arzt glaub ich wohl kaum.

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:15

Das stimmt ... ich werde es beim Arzt jedoch trotzdem versuchen und falls es nichts bringt , mich selber Anzeigen. Wie läuft es bei der Anzeige ab , muss ich dass dort einfach nur berichten und werde ich dann festgehalten oder darf ich zunächst erstmal wieder gehen

verreisterNutzer  21.11.2019, 22:16
@Kulamfnaisd

Es wird aufgenommen und du wirst dann Post bekommen vom Staatsanwalt. Darfst nach der Anzeige wieder gehen.

Ich kenne den Arzt nicht aber ich denke man kann darüber reden. Sei ehrlich, sag du hattest Angst und Panik u d sowas würde nie wieder vor kommen.

Wie sieht es eigentlich mit Datenschutz aus, darf die Schule einfachbbeim Arzt nachfragen ob man dort Patient ist? Kann ich kaum glauben

verreisterNutzer  21.11.2019, 22:19

Klar kann die Schule nach Fragen, der Arzt dürfte nur nicht über die Krankheit sprechen. Wenn jemand als Beispiel im Krankenhaus liegt kriegt man ja auch Auskunft das er Patient ist.

CspriSonne1  21.11.2019, 22:24

Also ein Vermieter darf dein Namenschild ohne Erlaubnis nicht anbringen zwecks Datenschutz aber sowas ist erlaubt? :D willkommen in Deutschland

Kulamfnaisd 
Beitragsersteller
 21.11.2019, 22:19

Das mit dem Datenschutz weiß ich ehrlich gesagt auch nicht , jedoch hat die Schule die gefälschten Atteste dem Arzt gefaxt