Ausbildung abbrechen wegen allergie?
Hallo und zwar bin ich in der Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker ihm 1 Lehrjahr, davor hab ich die 2 jährige Berufsfachschule gemacht und erfolgreich abgeschlossen, jetzt hab ich das problem das ich 6 wochen krankgeschrieben war weil ich von irgendwas ausschläge bekommen habe, mein hautarzt hat auch ein allergie test gemacht aber da kamm nix raus(kühlmittel,metalle). In den 8 wochen is alles super verheilt, heute war ich wieder zum ersten mal arbeiten, ich hatte mit Metalle und Kühlmittel zu tun und zack hatte ich gleich wieder die Ausschläge. Meine frage ist wie soll ich jetzt vorgehen? Kann ich eine umschulung machen?.
4 Antworten
1. Du warst schon beim Arzt, gut!
2. Ihr (Du, der Arzt, Dein Arbeitgeber) müsst die Ursache finden!
3. Rede mit Deinem Arbeitgeber, gibt es vielleicht eine bessere Schutzkleidung?
4. Schaue in Dein Ausbildungsvertrag, welche IHK/Handwerkskammer ist für Dich zuständig
5. Dort rufst Du an, dort gibt es Ansprechpartner für euch Auszubildene, Termin machen und Problem besprechen bzw. lasse Dich beraten!
Ich drücke die Daumen, viel Erfolg, alles wird wieder gut!
Bitte geh
a. zum Hautarzt NOCHMAL und bestehe darauf, dass er einen sogenannten "HAUTARZTBERICHT" für die zuständige Berufsgenossenschaft erstellt.
(Wird die BGHM sein, nachfragen im Personalbüro!)
Dadurch bekommst du den Status einer noch nicht vollständigen Ausprägung einer Berufskrankheit.
Vorteile: Sämtliche Kosten von dann folgenden Recherchen im Betrieb, Heilmassnahmen für deine "pelle", Schutzmaßnahmen usw bis schlimmstenfalls hin zu Umschulung werden übernommen von der Berufsgenossenschaft.
Das ganze heißt HAUTARZTVERFAHREN, und man versucht alles, um der Sache für dich eine Lösung zu finden.
Ablauf: Ich würde zuerst nochmal zum Hautarzt.
Nimm das Zeug wogegen du vermutl. allerg bist mit. (Wenn er sich weigert: anderen Hautarzt suchen)
Unbedingt dann Vorgesetzte informieren.
und ggf. Betriebsarzt.
Buch führen über das, was krankheitsbedingt wichtig sein wird. ggf ihk informieren
Wenn dann ein Abbruch oder Unterlassen der Tätigkeit nötig, muss der behandelnde Arzt das entscheiden und begründen, und nur so und wenn es das Verfahren wie oben beschrieben gab, kannst du den vollen Schutz dieser absichernden Sozialleistung in Anspruch nehmen. Auch wenn der Formularkram ätzend ist, nicht davon abschrecken lassen! Ist viel Geld, was dranhängt. Deines im besten Fall. (Umschulungskosten z.B.)
gehe zum betriebsarzt ? kläre dies mit diesem ab?
wenn ihr ein kleine betrieb sind dann frage die ihk dort gibt es ein sogn. azubi wart oder ähnliches? mit dem würde ich reden?
auch die berufsgenossenschaft könnte da eine rolle spielen?
Wie lange geht die noch?
Die ausbildung? Bis September
Also nochmal: NEIN, NICHT ABBRECHen, aber wie oben . Danke fürs DAnke :-)
Du kannst dich auch prima im Bereich online bei der BGHM informieren unter www.bghm.de Prävention Haut Hautarztverfahren.