Autounfall alkoholisiert, wie erfährt es die polzei?

5 Antworten

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Polizei und Krankenhaus sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe! Wenn die Polizei eine Alkoholkontrolle machen möchte, muss sie diese anordnen. Ein Arzt nimmt dann BLut ab (das kann auch ein Krankenhausarzt sein) und die Polizei schickt die Probe selber zur UNtersuchung. Im Krankenhaus mag zwar vielleicht auch auf Alkohol im Blut getestet werden, muss jedoch nicht. Außerdem darf ein Laborbefund der Klinik nicht an die Polizei weitergegeben werden, wegen der Schweigepflicht. Die Cops müssen ihren Kram schon alleine machen

Sandie05 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 20:17

Danke für die hilfreiche antwort!!!!! Leider weiß ich halt nicht ob das blut das von ihr abgenommen wurde eben für die cops bestimmt war oder ob das vom KH aus gemacht wurde... sie muss nämlich nächste woche zur polizei eine aussage machen und wenn die keinen blutbefund haben dann soll sie auch nix vom alk sagen denk ich mir. denn mit dem finanziellen siehts net so gut aus....

DoktorNoth  23.08.2012, 21:46
@Sandie05

So lange kein Polizist bei der Blutabnahme dabei war, dürften die eigentlich nichts haben. Es muss immer einer dabei sein, damit sicher ist, dass das Blut auch vom richtigen Patienten stammt. Ich würde vorsichtshalber nichts zu dem Thema sagen, lügen ist aber ein Problem, so lange es um eine zeugenschaftliche Vernehmung geht. Lügen darf man nur als Beschuldigter, also vorsicht.

Sandie05 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 10:08
@DoktorNoth

nein war keiner dabei, sie sagten das dass wegen der blutabnahme der staatsanwalt entscheidet sind sie gleich in den lift gestiegen und nicht mehr gekommen. aber tage danch kann man doch im blut nicht mehr feststellen ob alkohol konsumiert worden ist oder? bin normalerweiße auch nicht fürs lügen (schon gar nicht bei der polizei) aber da die person im engen familienkreis ist und mir sehr am herzen liegt will ich ihr helfen denn finanziell würde sie das in den ruin treiben...

DoktorNoth  24.08.2012, 13:25
@Sandie05

Dann dürfte eigentlich nichts kommen wegen Alkohol. Hat der Staatsanwalt wohl anders entschieden, denn jetzt kann man nichts mehr nachweisen. Glück gehabt, würde ich sagen.

DoktorNoth  24.08.2012, 13:29
@DoktorNoth

Ich möchte aber nochmal kurz betonen, dass alkoholisiert Auto fahren eines der größten Verbrechen ist, die man sich vorstellen kann. Vielleicht solltest du das bei deiner Familienangehörigen nochmal klarstellen.

Sandie05 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 16:55
@DoktorNoth

Ok danke mir fehlt ein stein vom herzen nach dieser antwort :)

ja ich weiß, aber dadurch es sich um meine mutter handelt ist sowas schwer, da kann ich ihr nicht viel sagen, und ich will natürlich das best mögliche tun das nichts passiert. vorhalten kann ich ihr nichts dadurch mir das vor ein paar jahren selbst passiert, gott sei dank ohne unfall. seit dem hab ich gelernt und bin nicht mehr gefahren, wurde damals von meiner familie auch nicht verurteilt. und jetzt macht mans halt umgekehrt und hofft das sie auch gelernt hat.

Aber muss mich nochmals bedanken für die antwort!!!! hat echt weitergeholfen!

Wenn die Polizei ein Beweismittel bei Dir erhebt, muss sie das offen ankündigen. Sie kann sich nicht der Untersuchungen bedienen, die das Krankenhaus bei Dir zu therapeutischen Zwecken macht, denn die unterliegen der Schweigepflicht.

Wenn die "Person", wie ich schon lese, zur Zeugenaussage bestellt ist und Unfallbeteiligter war, so sollte sie im eigenen Interesse das Erscheinen unterlassen. Denn der eben noch bestellte Zeuge kann ganz schnell zum Beschuldigten mutieren.

Zur polizeilichen Ladung muss niemand erscheinen. Zur staatsanwaltlichen Ladung muss man erscheinen, aber es gibt keine Verpflichtungen, irgend etwas zu sagen. Und wenn es soweit ist, nimmt man sich sowieso besser einen Anwalt.

Sandie05 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 09:58

ok sorry villeicht hab ich mich wieder mal falsch ausgedrückt. es ist keine zeugenaussage, sie ist ja soweit ich weiß die beschuldigte, denn sie wollte ausparken, hat nicht in rückspiegel geschaut, und ein traktor ist in sie reingefahren. hab sie heute noch mal befragt und sie sagte nachdem die polizisten sie blasen lassen wollte und sie gesagt hat sie kann nicht, weils ihr schlecht geht, sie sollen doch blut abnehmen, sagte der polizist, das wird dann der staatsanwalt entscheiden. was bedeutet das? danach sieht man doch im blut nichts mehr oder? und danke für die hilfreichen antworten!!

derdorfbengel  24.08.2012, 15:21
@Sandie05

Wenn genug Zeit vergeht, ist der Blutspiegel natürlich auf 0 und nichts mehr nachweisbar. Und selbst wenn, könnte man natürlich auch sagen, dass es neuer Alkohol sei.

Vielleicht hat es eien Anfrage an den StaA nie gegeben.

Dennoch sollte sie als Angeschuldigte erst recht nicht zur Polizei gehen und auch beim StaA besser nichts sagen, ausser ein Anwalt riet ihr dazu. Vor Gericht ist es immer noch früh genug, sich in Probleme zu manövrieren.

Sandie05 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 16:57
@derdorfbengel

naja hab unten schon geschrieben das finanzielle probleme da sind. da ist es schwer sich einen anwalt zu leisten. da bleibt ihr nichts anderes übrig als mit der polizei zu reden.

Vielfragerich  24.08.2012, 17:04
@Sandie05

Wenn man arm ist, kann man für das anwaltsgepräch Beratungshilfe beantragen.

Im Strafprozess selbst würde ein Pflichtverteidiger gestellt werden, wenn Haftstrafe droht. Im Zivilprozess gäbe es Prozesskostenhilfe für den anwalt.

Wegen Armut muss niemand auf den Anwalt verhzichten.

Aber wenn Du Dich bei den Bullen verquatschst, hilfst Dir der anwalt sowieso nix mehr.

Ich denke, Du weisst nun, was Du wissen musst.

Sandie05 
Beitragsersteller
 24.08.2012, 17:09
@Vielfragerich

Ja aufjedenfall kenn ich mich jetzt mehr aus aus vorher und will mich nochmals bedanken für die tipps und infos!!

Wenn die Polizei den Verdacht hatte, dass der Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht wurde, wird eine Blutentnahme angeordnet.

Diese Blutentnahme taucht auf der Krankenhausrechnung nicht auf, da es sich um eine polizeiliche Maßnahme handelt. Die Kosten für Blutentnahme und -untersuchung sind Kosten des Ermittlungsverfahrens, sind also im Falle einer Verurteilung vom Beschuldigten zu tragen, sonst von der Staatskasse.

Bis das Ergebnis der Blutuntersuchung vorliegt, kann es ein bisschen dauern. Der Unfallverursacher wird dann von der Polizei darüber informiert ...

Tach,

wenn einer Bewusslos ist, kann der ja auch nicht pusten.

wer hat dich denn zum KH geschickt?

War das die Polizei?

Dann haben die auch garantiert eine Blutprobe angeordnet.

Wenn du später, also nach der Unfallaufnahme selbst zu KH gegangen bist, wird im Nachhinein möglicherweise keine Blutprobe auf Alk angeordnet worden sein.

Sandie05 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 15:07

Wer die Rettung gerufen hat weiß ich leider nicht, wie gesagt geht nicht um mich sondern ein familienmitglied. weiß nur das die polizei am unfallort war und danach im KH um zu fragen wie was wo und um in das ding zu pusten. da sie nicht konnte wurde gesagt das dass dan der staatsanwalt klärt. aber wenn eine blutprobe angeordnet wurde, hätten die im KH doch etwas gesagt, sie wurde nicht mal angesprochen darauf. bzw. hätte sie doch den blutbefund bekommen müssen oder? Trotzdem schon mal danke für die antwort!

Hallo, 

die Frage ist schon lange her aber ich habe einen ähnlichen Fall.Und noch Fragen dazu. 

Bekommt man ein Ergebnis des Bluttest von der Polizei (wenn einer gemacht wurde) und wie lange dauert das ca. Nach dem Unfalltag? Oder kommt das erst mit dem Strafbefehl?

Was meldet man der Versicherung bis klar ist ob Alkohol bewiesen ist oder nicht? (Um da keine Falschaussage zu machen )

Mfg