Alkoholrausch Krankenhausrechnung
Hallo,
mein Sohn wurde mit einem Alkoholrausch ins Krnhk. eingeliefert, dort wurde er dann versorgt. Nun habe ich eine Rechnung des Krankenhaukes erhalten, meine Frage: Muss man das selbst bezahlen, wird das von der Kasse nicht übernommen ? Die Krankenkassenkarte wurde abgegeben...
15 Antworten
Ein Alkoholrausch wird in der Regel selbst verursacht,deshalb ist es auch richtig,dass nicht die Allgemeinheit für die Kosten aufkommen muss,sondern der Betroffene selbst zur Kasse gebeten wird.
Wie alt ist Dein Sohn?
Ganz ehrlich: ich möchte nicht für jeden Alkoholrausch mitzahlen müssen (was ich durch meine Krankenkassenbeiträge ja tu).
Allerdings wirst Du nur eine Eigenanteils-Rechnung bekommen haben. Die muß natürlich bezahlt werden. Je nachdem, wie alt Dein Sohn ist, zahlst Du sie oder Dein Sohn...
man muss 10 euro für 28 tage,also pro jahr höchstens 280 euro selbst zahlen
es scheint wohl das deine kk das nicht übernimmt, also wirst du es wohl selber zahlen müsse. du wirst dich wohl mit deiner kk in verbindung setzen müssen.
Wenn ein Versicherter sich die Erkrankung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst zufügt, kann er an den Kosten beteiligt werden. So ergibt sich das aus § 52 SGB V http://dejure.org/gesetze/SGB_V/52.html