Behindertenausweis GDB erhöhung wurde abgelehnt , welche rechte hat sie?
Hey leute mein mutter hatte im Jahr 2002 zahlreiche op,s im Klinikum sie hatte damals fast sein Fuß verloren, diagnose Diabetischer charcot fuß ,
der arzt vom Klinikum hat für uns empfohlen das wir eine behindertenausweis beantragen nachdem der arzt hin und her wiederspruch geschrieben hat haben wir dank dem arzt endlich das GDB 50 prozent bekommen ,,
und beim Versorgungsamt wurde der Sachverhalt mit Verwaltungsakt dauerwirkung angenommen im jahr 2002
Jetzt heute im Jahr 2019 hat meine mutter eine erhöhung des GDB prozentes und eine änderung des merkzeichens beantragt , das Versorgungsamt hat lediglich mit dem hausarzt kontakt aufgenommen ,, aber das arztbrief vom klinikum ignoriert wo drinn steht das sie im jahr 2018 Schlaganfall erlitten hat wurde ignoriert ,
anstatt eine erhöhung des GDB, bzw merkzeichen änderung ,, wird die merkzeichen bzw der verwaltungsakt vom jahr 2002 mit dauerwirkung einfach aufgehoben , sie verliert denn merkzeichen , ganz davon abgesehen warum der arzt brief vom Klinikum ignoriert wurde wo das Schlaganfall vom jahr 2018 drinn steht kann ich nicht verstehen , wer hat da erfahrungen was könnte meine mutter jetzt machen ?
6 Antworten
Ich würde euch empfehlen, dass Ihr beim Versorgungsamt (falls in der Nähe) um Akteneinsicht bittet. Dann könnt ihr lesen, was die Ärzte geschrieben haben.
Die Arztberichte müssen aktuell sein. Die Auswirkungen zum Beispiel des Schlaganfalles aus dem Jahre 2018 könnten sich durch Behandlung nach dem Klinikaufenthalt verbessert haben. Entscheidend für den Grad der Behinderung sind die Auswirkungen des Antragstellers auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Ich würde euch empfehlen, dass ihr sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegt und die Begründung später nachreicht. Die Begründung des Widerspruchs könnt ihr auch noch nach einer Beratung schreiben. Der VDK oder Sozialverband kann euch entsprechend beraten. Anbei als Link die sogenannte Knochentabelle!
warum meinst du, der schlaganfall sei nicht berücksichtigt worden - da steht doch "beeinträchtigung der gehirnfunktion".
trotzdem kannst du widerspruch einlegen und mit hilfe deines arztes z.b. neurologe, da zuständig für schlaganfall, begründen.
vdk wurde schon genannt. dort kann man sich beraten lassen. dazu muss man aber mitglied sein.
DAs war nicht klug von ihr. Warum wollte sie denn eine Erhöhung des GdB?
Die Beurteilung der Einschränkung wurde stark geändert/verschärft. Das führt sehr oft zu einer Herabstufung.
Für die Merkzeichen darf sie nur noch ganz kurze STrecken gehen können. Ist das bei ihr denn der Fall?
Welche Einschränkungen hat sie nach dem Schlaganfall?
Ser VDK oder der/die Behindertenvertreter/in des jeweiligen Bundeslandes hilft da auch weiter. Auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Sofort Widerspruch einlegen!