Behindertenausweis wegen Wirbelbruch?
Hi zusammen,
Ich habe im Prinzip eine knappe Frage:
Aufgrund einer nicht körperlichen erkrankung habe ich bereits einen Behindertenausweis mit einem GdB von 50. Ich habe mir zuletzt den 2. Lendenwirbelkörper gebrochen. Kann ich das beim Versorgungsamt geltend machen. Wahrscheinlich nur wenn das selbst nach der Reha noch Beschwerden bringt bei diversen Tätigkeiten oder? Kennt ihr die genauen Voraussetzungen?
Lg
3 Antworten
Hallo Adalte,
Du solltest auf jeden Fall einen Verschlimmerungsantrag stellen! Zwar weiß ich nicht, wie es bei Dir konkret aussieht, aber es könnten sehr wohl bleibende Schäden zurück bleiben. Mehr als ablehnen können die den Antrag nicht. Sofern Du die Reha erst noch antrittst, würde ich tatsächlich noch diese abwarten, jedoch können auch diese Therapeuten keine Wunder vollbringen.
Ich selbst habe ebenfalls einen GdB 50 durch einen Unfall und durch Verschleiß der Wirbelsäule erhalten. Ebenfalls habe ich mir vor knapp 2 Jahren auch den 2. Lendenwirbel gebrochen. Musste allerdings noch mit Arzt und BG hin- und herkämpfen wegen Anerkennung. Den Verscjhlimmerungsantrag stelle ich aber auf jeden Fall noch. So habe ich z.B. massive Probleme beim Socken und Schuhe anziehen, uisw., weil ich durch den Wirbelbruch nicht mehr so richtig nach unten komme.
Auch solltest Du nicht unbedingt zu "offen" sein, was Schmerzen und Bewegungseinschränkung betrifft!!! Das kann Dir dann später beim Versorgungsamt zugute kommen.
Ich hoffe, ich konnte Dir etwas behilflich sein.
Gute Besserung
LG Tom
Vielen Dank Adalte für das Sternchen. Hast Du Deine Reha schon angetreten?
Weiter gute Besserung :-)
LG Tom
Du kannst nur mehr bekommen wenn sich die Einschränkungen im Alltag verstärken. Das kann man aber erst nach der Reha wirklich sagen.
Nein, so etwas verheilt eigentlich ganz gut. Eine Erhöhung höchstens, wenn Du dadurch "gehbehindert" bist.