Bedeutet keine Nachprüfung von Amts wegen bei Schwerbehinderung,daß mein Schwerbehindertenausweis nun dauerhaft gilt?
Hallo, vergangenes jahr erhielt ich einen GdB von 90 +G befristet bis Ende Nov. 2015. Eine zwischenzeitliche Überprüfung der maßgebenden Gesundheitsverhältnisse für die damalige Bescheidung ergab nunmehr,daß sich an meinem Gesundheitszustand nichts geändert hat und das eine weiter Nachprüfung von Amts wegen nicht mehr erforderlich sei. Bedeutet dies nun,daß diese Feststellung grundsätzlich nun unbefristet gilt ??
3 Antworten
Hallo, theoretisch müsstest Du ja einen neuen Ausweis (Checkkartenformat) bekommen mit dem Merkzeichen "G" und dem Vermerk "unbefristet". Bei einem Behinderungsgrad von 90 wird sich ja kaum eine "Verbesserung" in den nächsten Jahren zeigen.
Alles Gute für Dich.
Das kann sein, muss aber nicht. Das heißt, vielleicht ist auch der nächste Zeitpunkt befristet.
Wie lang der Ausweis nun gültig sein wird, steht auf Deinem Ausweis drauf.
Ja, die alten Ausweise (eine Art Papier) werden abgestempelt (Link zum alten Ausweis: http://rollingplanet.net/wp-content/uploads/2012/03/10267910161.jpg ) - der Zeitraum steht oben - hier im Beispiel somit Februar 2010 ist der Ablauf).
Der neue Ausweis (Checkkartenformat), dort muss ein neuer Ausweis erstellt werden. Kann aber auch noch befristet sein.
Wenn JETZT keine Nachprüfung erfolgt, dann wird dieser "durchgewunken". Braucht aber auch nicht bedeuten, dass dieser nun als unbegrenzt festgesetzt wird. Es heißt lediglich, dass er noch mindestens eine Weile verlängert wird. Wie lange dieser Ausweis nun gilt, wirst Du im Feststellungsantrag und auch auf dem Ausweis stehen haben.
Mit anderen Worten:
manchmal ist es notwendig einen Amtsarzt zu konsultieren. Dieses wurde dieses Mal vom Amt nicht gemacht, sondern es wurde so befunden, dass sich keine Besserung ergeben hat.
Alles Weitere wirst Du im Feststellungsbescheid lesen können. Und auf dem Ausweis.
Du kannst nun Deinen Ausweis auf unbefristet ändern lassen ;-))
Hallo "Muellermaus", ich hätte auch deine Antwort als -hilfreichste- auswählen können,da sie ja auch die erste damals war. Da "harras07" aber noch keinen Stern hatte,habe ich seine Antwort gewählt! Dir trotzdem vielen Dank!!!
Welcher "nächste Zeitpunkt" soll denn befristet sein...? Von einem "nächsten Zeitpunkt" steht nirgendwo etwas....! Es steht dort,daß von amts wegen keine erneute Nachprüfung mehr vorgesehen ist.
Zudem soll ich auf dem Beiblatt für das Passfoto im neuen Ausweis (Checkkartenformat) unterschreiben,daß ich mit der dauerhaften Speicherung desselben einverstanden bin.Andernfalls bestehe auch die Möglichkeit,den alten Ausweis verlängern zu lassen,sofern noch ein Feld dafür frei sei.