Bei Asthma Anspruch auf Pflegegeld?
3 Antworten
Anspruch auf Pflegegeld hast du nur wenn du nach einem Antrag bei deiner Pflegekasse und durch die Begutachtung des MDK einen Pflegegrad anerkannt bekommst.
Bei Pflegegrad 1 stehen dir mtl. 125€ für zusätzliche Entlastungsleistungen zur Verfügung, diese können jedoch nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen, z. B. ambul. Pflegedienst, abgerufen werden. Diese Gelder werden nicht bar ausgezahlt.
Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2.
Asthma alleine reicht bei weitem nicht um einen Pflegegrad zu erhalten.
Da muss schon ein wenig mehr vorliegen.
Im übrigen ist es nicht entscheidend welche Erkrankungen du hast und wie schwer diese Erkrankungen sind.
Merke: Nicht die Anzahl und die schwere der Erkrankung ( en) bedingen einen Pflegegrad,
sondern der aus den Erkrankungen entstehenden Hilfebedarf und die daraus entstehenden Einschränkungen und der Hilfebedarf Dritter.
Hier kannst du selbst ermitteln, ob du einen Pflegegrad erreichen wirst.
Wichtig dabei ist, dass die Fragen ehrlich beantwortet werden.
https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/#rechner
Im übrigen erhälst du Hilfe und Beratungen zum Einstufungsantrag beim Pflegestützpunkt, jedem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Seniorenbüro, dem Seniorenbeirat, dem VdK und anderen sozialen Beratungsstellen.
Nachtrag: hier in diesem Forum erhälst du auch gut Ratschläge und Tipps von Fachleuten wie mir:
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich. Wie sind denn deine einschränkungen?
Das langt nun wirklich nicht für einen Pflegegrad. Du mußt so immobil sein, dass du dich weder waschen noch anziehen kannst. Und dann gewisse Pflegezeiten für deine Versorgung zusammen bekommen, um einen Pflegegrad zugesprochen zu bekommen.
Maja: Seit es Pflegegrade gibt, gibt es auch keine Zeiten mehr. Der Pflegegrad wird nach Punkten ermittelt. Lese einmal hier:
nein, nur wenn du einen Pflegegrad!
Habe Atemnot in der Früh und am Abend/Nacht