Kann ich Pflegegeld bekommen mit epileptischen kindern?
Ich bin mutter mit 3 (36 jahre) kindern und leide an epilepsie seit meinem 12 lebensjahr und vor kurzem wurde bei meinem sohn 14 jahre und mein tochter 13 epilepsie diagonisiert wir alle nehmen medikamente.
Meine frage kann ich pflegegeld bekommen können sie mir bitte behilflich sein
4 Antworten
Epilepsie gehört nicht zu den pflegerelevanten Erkrankungen. Dagegen gibt es inzwischen gute Medikamente, und ich kann Dir wenig Hoffnung machen, daß Du dafür Pflegegeld bekommst.
Natürlich kannst Du bei Deiner Krankenkasse eine Pflegeberatung beantragen, die muß innerhalb von 2 Wochen genehmigt werden (und wird auch von denen veranlaßt). Pflegegeld selbst wird (wenn überhaupt) von der Pflegekasse gewährt. Anträge dazu gibt es bei der Krankenkasse.
Grundsätzlich sind aber dafür Voraussetzungen notwendig, so müssen Deine Kinder auch pflegebedürftig sein, da gibt es gesetzliche Mindestanforderungen. An das Geld anderer Leute zu kommen ist schwer. Daß Deine Kids Epilepsie haben, tut mir sehr leid, aber jeder Arzt hätte Dir nach Deiner Diagnose sagen können, daß es sich hierbei um eine vererbliche Erkrankung handelt. Auch wenn es sich hart anhört und Du mich vermutlich für unverschämt hältst, hätte man sich darüber vor der "Produktion" des Nachwuchses Gedanken machen sollen und nicht hinterher erwarten, daß die Solidargemeinschaft dafür einsteht.
Grundätzlich gilt: Nicht die schwere einer Erkrankung, sondern der daraus resultierende Hilfebedarf bedingt eine Pflegestufe.
Denkpause.
Um in eine Pflegestufe eingestuft zu werden, benötigt der Pflegebedürftige tgl. mehrmals Hilfe bei der Grundpflege, Ernahrüng , Mobilität und den Ausscheidungen. Dazu sind mind. 46 min. tgl. Hilfen direkt am Körper erforderlich. Hinzu müssen nocht tgl. mindestens 45 min. haushaltliche Hilfen anfallen. Diese sind jedoch nicht pflegestufenrelevant.
So, jetzt kannst du einmal überlegen, ob deine Kinder oder du tgl. 46 min. Hilfe durch andere Personen für die oben genannten Verrichtungen benötigen.
Die sogenannten psychosozialen Dienste -- sprich die Gefälligkeitsleistungen - zählen nicht.
Die Einstufungsrichtlinen findest du hier: ( das www habe ich weggelassen sonst wird der Beitrag wieder gelöscht)
hmdk.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf
Ich habe selber Epilepsie und soweit ich weiß, bekommen meine Eltern kein Pflegegeld.
Das kommt sicher auf die Schwere der Krankheit an. Du kannst mal bei Deiner Krankenkasse anrufen und fragen. Über Pflegegeld entscheidet der Medizinische Dienst.