Beschneidungsfehler
Hallo, ich wurde Zwangsweise als Kind mit 13 Jahren beschnitten. Damals hatte ich eine Vorhautverängung. Nun 20 Jahre später leide ich sehr darunter weil bei dieser Vollbeschneidung vermutlich zu wenig Vorhaut übriggelassen wurde. Das Ende der Vorhaut wird ja hinter die Eichel genäht . Allerdings konnten die Ärzte wohl nicht richtig abschätzen wie groß ein erregter Penis eines 30 Jährigen ist. Somit spannt die Haut sehr arg wenn ich eine Erregung habe. ZUr Zeit überlege ich Klage einzureichen weil mein Sexleben deshalb beeinträchtigt ist. Ich denke es ist eindeutig ein Kunstfehler weil die Haut so stark spannt das sogar der Hodensack so stark spannt das es unangenehm ist. Ich bin stink sauer und sehr verzweifelt konnte aber im Internet rein gar nichts dazu finden. Wer kann mir helfen oder wer kennt jemand der ähnliche Probleme hat. Vieleicht findet sich hier auch ein Spezialist für sowas der Interesse daran hat mir zu helfen- sei es rechtlich oder urologisch. Würde mich sehr freuen.
7 Antworten
Es ist schon sehr seltsam, dass du das erst nach 20 Jahren bemerktest. Hattest du vorher nie einen steifen Penis? Für eine Klage ist es nun zu spät. Außerdem wurdest du nicht zwangsweise beschnitten sondern aus medizinischem Grund deiner Phimose. Da die Diskussionen um eine Beschneidung zur Zeit wieder mal hochschlagen, hast du wohl eine Möglichkeit gesehen, um nachträglich einen "Schadensersatz" für die Beschneidung zu fordern, oder warum willst du die Ärzte verklagen?
Guten Morgen :-)....ist diese Sache nicht schon längst verjährt? Naja, wie auch immer, so könntest du einen Rechtsanwalt aufsuchen um herauszufinden, ob da noch etwas "zu machen" wäre!
Das beste wäre zum Urologen zu gehen und den Fehler reparieren zuerst reparieren zu lassen, alles andere erst nachher!!!
Für eine Klage dürfte es zu spät sein. Der Beschneidungswahnsinn soll ja nun unter gewissen Umständen erlaubt werden, weil dies aus religiösen Traditionen heraus, so üblich ist. Beschneidungen sind, ohne medizinische Notwendigkeit ganz klar Körperverletzung. Körperverletzung ist strafbar, so das Gesetz. Aber nach 17 Jahren wirst du keine Chance haben den damaligen Arzt zu verklagen. Am besten du gehst zu einem Urologen und lässt dich beraten, was da zu ändern ist, um dir die Beschwerden zu nehmen.
Bevor man von Beschneidungswahsinn spricht, sollte man sich die Frage mal richtig durchlesen:
Damals hatte ich eine Vorhautverengung.
zwangsweise wars wohl nicht wenn du eine phimose hattest. es war medizinisch notwendig. da jetzt noch jemanden dran zu bekommen geht wohl kaum. ist dir das nicht aufgefallen als du sexuell aktiv wurdest? da kannst du evt zu einem urologen oder chirurgen gehen der dir da eine plastik macht