Bis wann darf man ein Arzttermin absagen, ohne zu zahlen?

5 Antworten

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Zuallererst: Viele Ärzte verlangen kein Ausfallhonorar!!!
Tipp: http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/igel/?sid=541601
Trotzdem kommt es gerade bei längeren Behandlungsterminen, speziell in Facharztpraxen, vor, dass diese den ausgefallenen Termin privat bei dem nicht erschienenen Patienten in Rechnung stellen. Und bei (Physio-, Ergo-, Psycho-) Therapien, die ja oft eine Stunde dauern, wird inzwischen meist ein Ausfallhonorar verlangt, grundsätzlich aus der privaten Tasche.

Die aktuelle rechtliche Basis sieht folgendermaßen aus:

a)
Wenn Ärzte oder andere Behandler in ihren Aufnahmeformularen, schriftlichen Informationen oder Bestätigungen explizit auf ein mögliches Ausfallhonorar hinweisen, und haben Sie diese zudem unterschrieben, dann gilt dies bei den meisten Gerichten als wirksam und damit bindend.

b)
Wenn Sie einen Termin verpassen, aber keine weitere Erklärung unterschrieben haben, und Sie auch niemand auf eventuelle Versäumniskosten aufmerksam gemacht hat, dann sind sich die Richter bei den Gerichten noch nicht ganz einig. Es gibt Sowohl-als-Auch-Entscheidungen. Für ein angemessenes Ausfallhonorar spricht, dass die Absage zu kurzfristig war oder gar garnicht stattfand, und der Arzt somit in der betreffenden Zeit keine Möglichkeit hatte, andere Patienten einzuschieben und seine Zeit damit nicht gewinnbringend nutzen konnte.

Mein Tipp:

a) Sagen Sie Ihre Arzttermine rechtzeitig ab; wenn möglich mindestens 24 bis 48 Stunden vorher. Dann müssen Sie auch nicht bezahlen.

b) Wenn Ihnen etwas kurzfristiges dazwischen kommt (u.a. auch Krankheit), dann sagen Sie ab, und entschuldigen sich. In der Regel reicht dies aus. Sollte ein Ausfallhonorar berechnet werden müssen, werden Sie in einer gut geführten Praxis sicherlich von der Sprechstundenhilfe in dem Moment darauf hingewiesen. Dieses sollten Sie dann auch bezahlen. Alles andere bezeichne ich als schlechten Stil (z.B. nicht absagen, Rechnung ohne Ankündigung).

c) Bei (Physio-, Ergo-, Psycho-) Therapien, längeren Behandlungen, OPs o.ä.: Fragen Sie bei der Vorbesprechung bzw. bei der Terminvereinbarung nach, was passieren würde, wenn Sie einmal kurzfristig absagen müssen (z.B. aufgrund von Krankheit oder unvorhergesehener Ereignisse). Konkrete und individuelle Absprachen, an die sich beide Parteien dann halten können, helfen allen weiter, und belasten nicht die Behandler-Patienten-Beziehung.
Gute Besserung weiterhin ^^

cosch87  10.03.2010, 19:17

Die Sache mit den Aufnahmebedingungen kommt ja auch sicherlich AGB´s gleich...oder?

Sternbasis  11.03.2010, 10:38
@cosch87

Die AGB´s können auch vom Gesetz abweichen.
Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit hauseigene AGB´s zu erstellen, dennoch muß es sich nahe an der Gesetzesvorlage orientiert werden.
Also zur Sicherheit lieber eine Frage zuviel dem Arzt stellen, bevor Du noch klagen mußt.
Eine mögliche Kulanz von Ärzten nie Voraussetzen!!!
LG

Kommt sicher darauf an ob der Termin noch neu belegt werden kann.

Kannst Arzttermine zu jeder Zeit absagen ohne das du was zu bezahlen hast.

zahlen?? also wenn ich abgesagt habe musste ich noch nie zahlen. die 10 euro praxisgebühr reichen ja wohl

bitmap  10.03.2010, 19:12

''die 10 euro praxisgebühr reichen ja wohl''

Die bekommt die Krankenkasse, nicht der Arzt.

lynnie1981xx  10.03.2010, 20:22
@bitmap

also ich musste noch nie zahlen wenn ich termin abgesagt habe und das kam wegen meinem job öfters vor

bm1594 
Beitragsersteller
 10.03.2010, 19:11

also wenn man zu knapp absagt muss man eine gebuehr bezahlen weil der arzt so kurzfristig keinen anderen patienten finden kann

Kommt auf den Arzt an! Ich kenne einige mit 24 Stunden vorher