Termin beim Psychologen absagen?!
Ich mache schon seit längerem eine Therapie bei einem Psychologen, jetzt habe ich mitgekriegt das man 48 Stunden vor dem Termin absagen muss, ansonsten muss man 50 Euro zahlen. Gilt das auch bei kurzfristiger Erkrankung oder kurzfristigem Krankenhausaufenthalt ? Muss man auch 50 Euro zahlen wenn man zum ersten Mal kurzfristig absagt ? Außerdem wer entschädigt mich, wenn der Therapeut nicht auftaucht (was bei mir auch schon passiert ist)
LG
5 Antworten
Ich würde an deiner Stelle in der Praxis anrufen, die Situation schildern und nachfragen. Im Normalfall muss man wirklich 48 Stunden vorher absagen, aber natürlich gibt es auch Ausnahmefälle! Ich habe mal 1 Stunde vorher abgesagt, weil ich vollkommen am Ende war. Da meine Psychologin die Gründe dafür kannte, was das kein Problem und ich musste auch nicht bezahlen.
Gerade wenn du sonst immer zuverlässig bist und dein Therapeut dich schon länger kennt, sollte das eigentlich kein Problem sein..
Hm...würde sagen das Ausnahmen immer die Regel bestätigen.Man kann ja nicht wissen ob man krank wird.Denke schon das man da kein Problem bekommt.Die machen das natürlich weil grad diese Termine viel Zeit benötigen und der Psychologe sich das einteilen muss.Das ist dann auch Verlust für ihn.Aber was nicht geht geht halt nicht
Das wäre gerecht..aaaaaber leider gelten für die meist andere Gesetze als für otto Normalo.Nicht richtig aber ist doch immer so.Die können doch alles begründen...Notfall oder wer weiss was.Ist so als ob man gegen einen Misthaufen anstinken will.Auch ohne Aussicht auf Erfolg.
Solltest du ein Attest vom Arzt haben, wirst du bei Vorlage wohl keine 50,00 € zahlen müssen. Ansonsten weiss ich es nicht.
Ruf doch einfach mal an und frag nach. Das ist unterschiedlich. Wenn du auf dem Weg zum Psychologen angefahren wirst, wirst du sicher nicht 50 € zahlen müssen...
Frag doch einfach in der praxis nach wie die das handhaben. Wird sicher auch ne Regelung für so Ausnahmefälle geben.
Danke für deine Antwort. Muss ein Therapeut dann auch den Patienten entschädigen wenn dieser nicht erscheint ?