Blutbild bei G25?

1 Antwort

Ein Drogenscreening darf in der G25 nur bei begründetem Verdacht und mit Einverständnis des Patienten durchgeführt werden.

Wird das Einverständnis verweigert, kann die arbeitsmedizinische Untersuchung allerdings negativ ausfallen, wenn der Arzt begründeten Zweifel an der Tauglichkeit hat.

SickSix 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 16:56

Wikipedia sagt allerdings einen Ausschluss von Suchterkrankungen an.. und nu?

SickSix 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 17:00
@Maxxismo

nochmal vielen Dank! Donnerstag kommen die Ergebnisse, wir schauen was bei rum kommt

SickSix 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 16:40

Es muss also auf den Zettel, wo man seine Daten angibt stehen, dass auch auf Drogen untersucht wird, oder wie?

Maxxismo  27.10.2018, 16:42
@SickSix
mit Einverständnis des Patienten

Das Einverständnis muss vorliegen. Auf welchem Weg man das einholt, ist nicht relevant.

SickSix 
Beitragsersteller
 27.10.2018, 16:49
@Maxxismo

Gut, mir wurde nämlich nicht bescheid gegeben dass ein Drogenscreening durchgeführt wird. Also kann ich davon ausgehen dass ich ausm schneider bin.Vielen Dank