Brauche ich ein Rezept bei einer neuen Brille, wenn ich schon mal eins hatte?
Hallo, Ich bin 17 Jahre alt und habe vor 4 Jahren eine Brille bekommen. Ich habe damals ein Rezept bekommen vom Augenarzt. Mittlerweile bin ich mit meinem Brillengestell nicht mehr so zufrieden und würde mir bevor ich 18 Jahre werde gerne nochmal eine neue Brille machen lassen. Die Krankenkasse übernimmt die Gläserkosten ja bei Minderjährigen, aber brauche ich jetzt ein neues Rezept vom Augenarzt? Ich habe noch meinen Brillenpass von damals ( hab ich von Fielmann bekommen ( darauf stehen mein Name, Stärke der Augen...)
Danke schonmal im voraus :)
3 Antworten
Ja, du solltest dir nochmal ein neues Rezept holen. 4 Jahre sind ne recht lange Zeit und die Augen können sich - vor allem wenn du noch im Wachstum bist - stark verändern.
Du hast also mittlerweile mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit andere Dioptrien-Werte als vor 4 Jahren.
Hallo kimbali8399,
eine ärztliche Verordnung in Form eines Rezeptes brauchst Du nicht. Der Optiker kann einen sogenannten Berechtigungsschein ausfüllen und den Zuschuss der Krankenkasse damit abrechnen. Es gibt zwei Unterschiede zwischen Augenarzt und OPtiker:
Optiker machen meistens eine viel bessere Untersuchung und der Augenarzt darf Kunststoffgläser abrechnen, mit einer solchen Verordnung bezahlt die Krankenkasse statt ca.11.- € 12.- € pro Glas. Der Optiker kann nur 11.- € berechnen.
Ob Du für diesen Kassenanteil Gläser komplett bekommst, entscheidet der Optiker, Anspruch hast Du auf Nulltarif nicht.
Nein, du musst nicht unbedingt zum Augenarzt gehen. Die Untersuchung ist allerdings umfangreicher)
Viele Brillengeschäfte, darunter auch Fielmann bieten Sehtests an. Die Kosten übernimmt auch die Krankenkasse.