Sehhilfenverordnung vom Augenarzt - Was bezahlt Krankenkasse?
hallo ich habe letzte woche vom augenarzt eine "sehhilfenverordnung" bekommen.
grüner zettel.
er meinte, ich solls bei der krankenkasse einreichen und versuchen, dass sie etwas zur brille zahlen.
wie viel würde die krankenkasse übernehmen? die zahlen ja nur für die gläser oder? ich benötige die teuersten die ganz dünn geschliffen sind weil ich -6 dpt. habe.
wie lange ist so ein rezept gültig? wenn ich es die nächsten zwei monate nicht schaffe, die neue brille anfertigen zu lassen, kann ich mir dann ein neues rezept ausstellen lassen?
6 Antworten
Bei deiner Stärke erhälst du pro Glas einen Zuschuss, der dürfte etwa bei 20 Euro pro Glas liegen. Das hängt von der Stärke aber nicht von der Glasart in Richtung dünner ab. Da dies gesetzlich seit Apri 2017 neu geregelt ist, unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenkassen auch nicht. Geh zu deinem Optiker, der weiss am besten Bescheid, denn er rechnet mit der Kk ab.
die Kasse zahlt einen Festzuschuss zu den Gläsern. der je nach Verordnung variiert. aber nicht mehr als 112 Euro.
Extraleistungen wie extra dünn schleifen, Entspiegelung usw. werden nicht bezuschusst.
wenn Kassen etwas per Gesetz bezahlen müssen, dann immer nur die ausreichende Versorgung. alles was über ausreichend hinausgeht, muss der Versicherte selbst zahlen.
in einfachen Worten: der VW Polo wird bezahlt, die Mercedes S-Klasse aber nicht.
Warum gleich so aggressiv?
Extraleistungen wie extra dünn schleifen, Entspiegelung usw. werden nicht bezuschusst.
Ich meinte vor allem diesen Satz, auch für solche Gläser gibt es den Festzuschuss.
in einfachen Worten: der VW Polo wird bezahlt, die Mercedes S-Klasse aber nicht.
Dieser Vergleich stimmt deshalb nicht, weil die KK keine Waren bezahlen, sondern nur festbezuschussen. Ob die einfachsten Gläser für den Brillenträger kostenlos sind, entscheidet ganz allein der Optiker, er kann auch für solche Gläser vom Kunden einen Betrag verlangen. Anspruch auf Nulltarifgläser hat niemand, vielleicht kommt aber auch das wieder.
Das nächstemal bitte in einem anständigen Ton, OK? Dann machts mehr Spaß.
Du hast da einiges nicht ganz richtig beschrieben. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen keine Ware, sondern geben immer nur Zuschüsse. auch Gläser mit Extrawünsche wie dünner oder Entspiegelung oder sontwas werden auch bezuschusst. Diesen Zuschuss verrechnet der Optiker mit dem Glaspreis und die KK erfährt ja gar nicht, welche Glasart geliefert wird, ist ihr auch egal.
Der Optiker bestimmt was er liefert
Wenn du unter 18 bist, könntest du Glück haben und die Kasse bezahlt die Gläser. Brillenfassungen werden NIE übernommen. Geh mit der Verordnung zur Krankenkasse und frage nach. Über 18 stehen deine Chancen schlecht, etwas zugezahlt zu bekommen; und -6 dpt. ist ja nicht so katastrophal hoch, dass ein medizinischer Grund für einen Zuschuss vorläge.
Ein neues Rezept sollte dir dein Arzt nochmal ausstellen, wenn du ihn höflich bittest und erklärst, wozu du dies brauchst. Eine grüne Verordnung ist 3 Monate gültig.
Du bekommst den Festzuschuss entsprechend der Indikation.
Der Optiker kann dir sagen, was dein Eigenanteil ist, denn er kennt die Zuschüsse der KK. Der Eigenanteil richtetet sich nach dem, was du mit dem Optiker vereinbarst, denn der Zuschuss richtet sich nach dem Notwendigen, nicht nach dem Machbaren. Die Fassung zahlst du auf jeden Fall allein.
Reich den Zettel ein, bzw. der Optiker zu dem du gehst u. du erfährst es.
ich schrieb Festzuschuss. oder kannst du nicht lesen?