Wird meine Brille ohne Attest vom Augenarzt von der Krankenkasse übernommen?

7 Antworten

Einen Sehtest macht Fielmann natürlich.

Und wenn Deine letzte Brille von Fielmann nicht älter als 3 Monate ist (das sieht er ja im Computer), dann kann er einen Berechtigungsschein für neue Gläser ausstellen, welche von der KK bezuschusst werden.

Ist die letzte Brille jedoch älter, geht das nicht, das ist gesetzlich so geregelt.

Dir bleibt dann die Option, die Brillengläser selbst zu bezahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
koca04 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 19:38

ich habe noch ein ärztliches attest von vor 10 monaten, geht das auch? dass ich das einfach vorlege und es mir erstatt wird?

rdsince2010  08.03.2022, 19:42
@koca04

Die Verordnung vom Augenarzt ist nur 28 Tage gültig, danach verfällt sie.

Erst bei sehr hohen Dioptrie Werten (vier oder fünf oder so) und dann auch nicht zur Gänze, soweit ich weiß - bspw. wenn man Designer-SchnickSchnack Gestelle wählt.

koca04 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 19:34

ich habe mir vor ein paar monaten eine machen lassen die ich voll erstattet bekommen habe

jentolon  08.03.2022, 19:35
@koca04

Was waren deine Werte und bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung ?

koca04 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 19:35
@jentolon

bin bei der tk , werte habe ich grade nicht aber kann in der weite nicht sehen, ich glaube 1.25 - 1.5 um den dreh

rdsince2010  08.03.2022, 19:39
@koca04

Dann hast Du ganz eindeutig eine Nulltariffassung gewählt und Nulltarif-Gläser.

Zur Fassung: die bezahlt keine gesetzl. KK mehr.

koca04 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 19:44
@rdsince2010

inwiefern? kannst du das bitte ausführlicher erklären :)

rdsince2010  08.03.2022, 19:49
@koca04

Du hast geschrieben, Deine TK hat die Brille voll erstattet. Da gesetzliche KK nur die einfachsten Gläser übernehmen (nicht dünner geschliffen, keine Extras wie Entspiegelung, Hartschicht, Tönung), wirst Du eine Brille komplett zum Nulltarif gewählt haben.

Hast Du o.g. Extras beim Optiker gewählt, zahlst Du diese privat dazu.

koca04 
Beitragsersteller
 08.03.2022, 19:51
@rdsince2010

ah ok ja, ich hatte eine verlaufstönung von 25% mit drinnen, die ich selber noch dazu zahlen musste

rdsince2010  08.03.2022, 19:54
@koca04

Na bitte. Dann darfst Du aber hier auch nicht schreiben, Deine Brille wurde von der KK "voll erstattet".

GF-Nutzer könnten nun glauben, egal was ich mir für tolle Gläser machen lasse, die gesetzl. Krankenkassen übernehmen das.

Dem ist eben NICHT SO. 😉

euphonium  08.03.2022, 20:57
@koca04

DAs stimmt doch gar nicht, du hast doch für die Tönung selber was dazu bezahlt.
Für die Fassung darf auch die TK nichts bezuschussen.

Die Krankenkasse gibt nur pro Glas x Euro, ich glaube 50, dazu. Den Rest hast du zu tragen.

Aber ja, egal ob ein Augenarzt oder ein Optiker die Werte abnimmt, es macht letztlich keinen Unterschied.

Nein, ohne aktuelle ärztliche Verordnung gibt es nichts dazu.

Von Experte rdsince2010 bestätigt

bis zum 18. Lebensjahr zahlt glaub ich die Kasse ein Teil. Ansonsten bei extrem schlechten Werten.

rdsince2010  08.03.2022, 19:37

Alles richtig, was Du geschrieben hast. Danke.