Wird meine Brille ohne Attest vom Augenarzt von der Krankenkasse übernommen?
hallo,
ich bin ein bisschen in Zeiteile.
Ist es aus diesem Grund möglich auch einen Sehtest bei Fielmann zu machen und von diesen Werten meine Brille machen lassen und das ganze dann von der Krankenkasse übernehmen lassen?
7 Antworten
Einen Sehtest macht Fielmann natürlich.
Und wenn Deine letzte Brille von Fielmann nicht älter als 3 Monate ist (das sieht er ja im Computer), dann kann er einen Berechtigungsschein für neue Gläser ausstellen, welche von der KK bezuschusst werden.
Ist die letzte Brille jedoch älter, geht das nicht, das ist gesetzlich so geregelt.
Dir bleibt dann die Option, die Brillengläser selbst zu bezahlen.
Die Verordnung vom Augenarzt ist nur 28 Tage gültig, danach verfällt sie.
Erst bei sehr hohen Dioptrie Werten (vier oder fünf oder so) und dann auch nicht zur Gänze, soweit ich weiß - bspw. wenn man Designer-SchnickSchnack Gestelle wählt.
ich habe mir vor ein paar monaten eine machen lassen die ich voll erstattet bekommen habe
Was waren deine Werte und bist du in der gesetzlichen Krankenversicherung ?
bin bei der tk , werte habe ich grade nicht aber kann in der weite nicht sehen, ich glaube 1.25 - 1.5 um den dreh
Dann hast Du ganz eindeutig eine Nulltariffassung gewählt und Nulltarif-Gläser.
Zur Fassung: die bezahlt keine gesetzl. KK mehr.
inwiefern? kannst du das bitte ausführlicher erklären :)
Du hast geschrieben, Deine TK hat die Brille voll erstattet. Da gesetzliche KK nur die einfachsten Gläser übernehmen (nicht dünner geschliffen, keine Extras wie Entspiegelung, Hartschicht, Tönung), wirst Du eine Brille komplett zum Nulltarif gewählt haben.
Hast Du o.g. Extras beim Optiker gewählt, zahlst Du diese privat dazu.
ah ok ja, ich hatte eine verlaufstönung von 25% mit drinnen, die ich selber noch dazu zahlen musste
Na bitte. Dann darfst Du aber hier auch nicht schreiben, Deine Brille wurde von der KK "voll erstattet".
GF-Nutzer könnten nun glauben, egal was ich mir für tolle Gläser machen lasse, die gesetzl. Krankenkassen übernehmen das.
Dem ist eben NICHT SO. 😉
DAs stimmt doch gar nicht, du hast doch für die Tönung selber was dazu bezahlt.
Für die Fassung darf auch die TK nichts bezuschussen.
Die Krankenkasse gibt nur pro Glas x Euro, ich glaube 50, dazu. Den Rest hast du zu tragen.
Aber ja, egal ob ein Augenarzt oder ein Optiker die Werte abnimmt, es macht letztlich keinen Unterschied.
Nein, ohne aktuelle ärztliche Verordnung gibt es nichts dazu.
bis zum 18. Lebensjahr zahlt glaub ich die Kasse ein Teil. Ansonsten bei extrem schlechten Werten.
Alles richtig, was Du geschrieben hast. Danke.
ich habe noch ein ärztliches attest von vor 10 monaten, geht das auch? dass ich das einfach vorlege und es mir erstatt wird?